Autor Thema: Weniger Geld trotz Höhergruppierung  (Read 4493 times)

anorex1

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Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« am: 12.02.2025 10:33 »
Hallo,

mir wurde mit Wirkung zum 1.11. eine höherwertige Tätigkeit im IT-Bereich übertragen. Vorher war ich im Sekretariat eines Amtes bei einer Stadt mit ü 500.000 Einwohnern mit EG 7 + Zulage iHv 200€ eingruppiert. Da mir die höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft übertragen wurde, wurde meine Arbeitsplatzbeschreibung angepasst.

Im Rahmen der Stellenbewertung kam nun die EG 8 heraus. Damit verdiene ich weniger als vorher, da die Zulage iHv 200€ entfällt und meine Stufenlaufzeit beginnt von Neuem. Meines Erachtens werden meine Interessen als Arbeitnehmer nicht abgewägt.

Kann ich mich irgendwie gegen diese höherwertigen Aufgaben, die mich finanziell schlechter dastellen lassen, wehren? Ablehnen? Oder ist dies im Rahmen des Direktionsrechtes des AG legitim? Würde es Sinn machen, den Personalrat einzuschalten?

Danke vorab.



Gewerbler

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 12.02.2025 10:47 »
Soweit ich weiß sind Änderungen, die zu anderen Entgeltgruppen führen, zustimmungspflichtig. Wäre natürlich die Frage, ob du langfristig mit der EG 8 evtl. doch besser dran bist oder ggf. noch eine Zulage aushandeln kannst.

Aber die Übertragung ist in deinem Fall jetzt schon erfolgt? Oder ist es mit Wirkung zum 01.11.2025?

anorex1

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 12.02.2025 10:51 »
Soweit ich weiß sind Änderungen, die zu anderen Entgeltgruppen führen, zustimmungspflichtig. Wäre natürlich die Frage, ob du langfristig mit der EG 8 evtl. doch besser dran bist oder ggf. noch eine Zulage aushandeln kannst.

Aber die Übertragung ist in deinem Fall jetzt schon erfolgt? Oder ist es mit Wirkung zum 01.11.2025?

Mir wurden diese Aufgaben zum 1.11.24 übertragen, ja (allerdings bisher nicht schriftlich). Langfristig betrachtet, werde ich mit einer EG 8 immer weniger als EG 7 + 200€ verdienen.

Sjuda

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 12.02.2025 10:54 »
Eine Höhergruppierung ist gerade nicht vom Direktionsrecht gedeckt. Es bedarf deiner Zustimmung. Du hast doch sicher einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag unterschrieben. Das ist in solchen Fällen erforderlich. Falls (noch) nicht, dann hast du Glück und verweigerst einfach die Zustimmung aus den genannten Gründen.
Falls du schon unterschrieben hast, dann kannst du nur das Gespräch suchen und dich darum bemühen, die Änderungen wieder rückgängig zu machen.



anorex1

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 12.02.2025 10:59 »
Eine Höhergruppierung ist gerade nicht vom Direktionsrecht gedeckt. Es bedarf deiner Zustimmung. Du hast doch sicher einen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Änderungsvertrag unterschrieben. Falls (noch) nicht, dann hast du Glück und verweigerst einfach die Zustimmung aus den genannten Gründen.
Falls du schon unterschrieben hast, dann kannst du nur das Gespräch suchen und dich darum bemühen, die Änderungen wieder rückgängig zu machen.

Ja, ich habe glücklicherweise noch nichts unterschrieben. Meine alte Stelle soll meine Kollegin (inkl. der 200€ Zulage) erhalten. Kann im Worst Case mein AG mir die 200€ entziehen?

Sjuda

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 12.02.2025 11:02 »
Wofür wird die Zulage gezahlt und in welcher Weise ist diese vereinbart bzw. zugesichert worden?

Gewerbler

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 12.02.2025 11:29 »
Ist es nicht so, dass die Tarifautomatik greift, wenn die Tätigkeiten übertragen worden sind? Oder ist zur wirksamen Übertragung dann die Zustimmung erforderlich?
Denn dann dürfte ja seit November eben auch nicht das andere Entgelt gezahlt werden, wenn noch nicht zugestimmt wurde und es dürften weiterhin nur die alten Tätigkeiten ausgeübt werden?

Fitch

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 12.02.2025 11:39 »
Eine Zulage kann immer vom AG zurückgenommen werden.

Alleine deswegen fährst du jetzt schon mit der 8 besser.

Also laut gehaltsrechner hast du z.b. von 7/3 in 8/3 mehr netto.

Du fällst ja in der Stufe nicht zurück, die bleibt dir erhalten.

anorex1

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 12.02.2025 11:51 »
Eine Zulage kann immer vom AG zurückgenommen werden.

Alleine deswegen fährst du jetzt schon mit der 8 besser.

Also laut gehaltsrechner hast du z.b. von 7/3 in 8/3 mehr netto.

Du fällst ja in der Stufe nicht zurück, die bleibt dir erhalten.

Das mag nur ohne Zulage korrekt sein, finanziell stehe ich faktisch schlechter da mit der EG 8 anstatt EG 7 + 200€. In meinem konkreten Fall kann die Zulage nicht zurückgenommen werden, außer ich bin nicht mehr die Assistenz.

Wofür wird die Zulage gezahlt und in welcher Weise ist diese vereinbart bzw. zugesichert worden?

Die außertarifliche Zulage ist stellenbezogen (Assistenz der Amtsleitung) aufgrund eines Ratsbeschlusses.

FearOfTheDuck

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 12.02.2025 11:54 »
Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?

Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.

Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html

anorex1

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 12.02.2025 12:00 »
Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?

Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.

Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html

Eine Zulage wurde noch nicht diskutiert. Dem Artikel zufolge gebe ich dir Recht.

UNameIT

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 12.02.2025 13:17 »
Die Möglichkeit, eine Zulage auch in der EG 8 zu bekommen, besteht nicht?

Ich bin mir nicht sicher, ob man deine Zustimmung nicht daraus ablesen kann, dass du die neuen Aufgaben ausgeführt hast und auch das neue Gehalt angenommen hast.

Siehe dazu: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsvertrag-7-aenderung_idesk_PI13994_HI737655.html

Eine Zulage wurde noch nicht diskutiert. Dem Artikel zufolge gebe ich dir Recht.

Hast du den schon das neue Gehalt erhalten?

anorex1

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 12.02.2025 13:51 »
Hast du den schon das neue Gehalt erhalten?

Nein.

Maggus

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 12.02.2025 14:46 »
Hier wird meines Erachtens 2 Dinge miteinander verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben.

1. Dir wurden bisher Aufgaben der EG 7 übertragen und dafür hast Du auch die EG 7 erhalten.
Nun werden Dir andere Aufgaben der EG 8 übertragen und dafür wirst Du nach EG 8 eingruppiert.
Soweit aus meiner Sicht alles okay.

2. Du bekommst bisher eine Zulage von mtl. 200 €, die aber an zusätzliche Aufgaben / die Funktion als "Assistenz der Amtsleitung" gekoppelt sind.
Die Zulage entfällt somit, sobald diese Funktion nicht mehr übernommen wird bzw. der AG diese jemand anderem überträgt.

Wenn die Assistenz-Funktion auch an die neue Stelle gekoppelt werden kann, dann würde die Zulage ja auch weiterhin bezahlt werden. Wenn der AG das nicht machen und auch keine sonstige zusätzliche Zahlung leisten möchte, bliebe nur der Weg auf der EG 7 Stelle zu bleiben und zu hoffen, dass der AG die Assistenz-Funktion nicht trotzdem jemandem anders überträgt.

Grundsätzlich wäre zu klären, wie hochwertig und zeitlich umfangreich die Assistenzaufgaben tatsächlich sind, um die Eingruppierung auf der bisherigen Stelle mit EG 7 zu überprüfen. Bei EG 7 müsste sich der Aufwand im Bereich von 20 bis < 50 % halten.

anorex1

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Antw:Weniger Geld trotz Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 12.02.2025 15:00 »

Grundsätzlich wäre zu klären, wie hochwertig und zeitlich umfangreich die Assistenzaufgaben tatsächlich sind, um die Eingruppierung auf der bisherigen Stelle mit EG 7 zu überprüfen. Bei EG 7 müsste sich der Aufwand im Bereich von 20 bis < 50 % halten.


Neue ABP (EG8): 35% Assistenzaufgaben, 50% IT
Alte ABP (EG7): 60% Assistenzaufgaben

Die Aufgabenbeschreibungen sind identisch, nur der Umfang wurde verringert.