Hier wird meines Erachtens 2 Dinge miteinander verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben.
1. Dir wurden bisher Aufgaben der EG 7 übertragen und dafür hast Du auch die EG 7 erhalten.
Nun werden Dir andere Aufgaben der EG 8 übertragen und dafür wirst Du nach EG 8 eingruppiert.
Soweit aus meiner Sicht alles okay.
2. Du bekommst bisher eine Zulage von mtl. 200 €, die aber an zusätzliche Aufgaben / die Funktion als "Assistenz der Amtsleitung" gekoppelt sind.
Die Zulage entfällt somit, sobald diese Funktion nicht mehr übernommen wird bzw. der AG diese jemand anderem überträgt.
Wenn die Assistenz-Funktion auch an die neue Stelle gekoppelt werden kann, dann würde die Zulage ja auch weiterhin bezahlt werden. Wenn der AG das nicht machen und auch keine sonstige zusätzliche Zahlung leisten möchte, bliebe nur der Weg auf der EG 7 Stelle zu bleiben und zu hoffen, dass der AG die Assistenz-Funktion nicht trotzdem jemandem anders überträgt.
Grundsätzlich wäre zu klären, wie hochwertig und zeitlich umfangreich die Assistenzaufgaben tatsächlich sind, um die Eingruppierung auf der bisherigen Stelle mit EG 7 zu überprüfen. Bei EG 7 müsste sich der Aufwand im Bereich von 20 bis < 50 % halten.