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Überleitung Stufenlaufzeiten
nina234:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Neuregelung der Stufenlaufzeiten im TVöd SuE.
Ich bin zum 01.12.2022 bei meinem Arbeitgeber eingestellt worden, S14 Stufe 2.
Der Aufstieg in Stufe 3 wäre nach den "alten" Stufenlaufzeiten zum 01.12.2025 erfolgt. Ich dachte, aufgrund der neuen, verkürzten Stufenlaufzeiten wäre der Aufstieg bereits zum 01.12.2024. Das Personalamt sagt, die Verkürzung der Laufzeiten erfolgt erst ab Erreichung der nächsten Stufe. Also ab 01.12.2025 würde ich von der Verkürzung der Laufzeit in Stufe 3 profitieren da ich zum Stichtag (01.10.2024) noch nicht die 2 Jahre erreicht hatte.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank.
McOldie:
Nein, das ist nicht in Ordnung
Personen die in ihrer zum 01.10.2024 geltenden Stufe bereites die neue Stufenlaufzeit erreicht haben, werden in die nächste Stufe übergeleitet. Die Stufenlaufzeit beginnt dann zum 01.10.2024 von neuem. Restzeiten aus der vorherigen Stufe werden nicht mitgenommen.
Wabi Sabi:
Sicher?
Am 1.10.2024 war in der Stufe 2 gerade noch nicht eine Stufenlaufzeit von mehr als 2 Jahren absolviert. Siehe § 28e Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA. Von daher erscheint mir die Ansicht des Personalamtes zutreffend zu sein.
McOldie:
--- Zitat von: Wabi Sabi am 13.02.2025 13:17 ---Sicher?
Am 1.10.2024 war in der Stufe 2 gerade noch nicht eine Stufenlaufzeit von mehr als 2 Jahren absolviert. Siehe § 28e Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA. Von daher erscheint mir die Ansicht des Personalamtes zutreffend zu sein.
--- End quote ---
Ab dem 1.10.24 gilt eine kürzere Stufenlaufzeit von zwei Jahren. Dieses hat auch Auswwirkungen auf Bestandsfälle. Dieses bedeutet nach meinem Verständnis, dass die zweijährige Stufenlaufzeit hier am 1.12.24 erfüllt ist.
Wabi Sabi:
Klingt nachvollziehbar. So (wohl) auch Wäldele/Stehle, ZTR 2024, S. 548 ff. (Ziffer 4.4).
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