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Freistellung

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Rowhin:
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Freistellung vor einer wirksamen Kündigung handelt? Dann: du wirst die Urlaubstage ja später nicht mehr nehmen, wenn du eh schon freigestellt bist. Dein Gedankengang zielt also wahrscheinlich darauf ab, dass du beim endgültigen Ausscheiden noch Resturlaub hast, der dann am Ende ausgezahlt werden muss.

Da die rechtliche Situation klar ist und der AG völlig konform zunächst die Urlaubstage anrechnet, möchtest du gerne etwas vortäuschen, was nicht der Wahrheit entspricht, um dir einen Vorteil zu erhalten. Dann schauen wir mal in §263 StGB:


--- Zitat --- (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
--- End quote ---

Klingt schon relevant, oder?

Albeles:
Mach was immer Du meinst. Die Rechtslage diesbezüglich ist eindeutig. Der AG kann den Urlaub so abgelten, da Du dich ja auch gerade erholst. Geld bekommst Du auch...so what. Krank scheinst Du nicht zu sein, sonst würde man nicht fragen.
Und wie Du merkst, möchte Dir keiner sagen: "Ja mach das, toller Plan!"
An irgendwas musst Du ja beteiligt gewesen sein, sonst würde dein AG diesen Schritt nicht gehen. Und dein Verhalten zeigt ja, dass es die richtige Entscheidung für den AG war  ;)

Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Berufsbereich und das dein Arbeitszeugnis der Realität entspricht.

LG Albeles

fux:

--- Zitat von: Albeles am 13.02.2025 10:30 ---Mach was immer Du meinst. Die Rechtslage diesbezüglich ist eindeutig. Der AG kann den Urlaub so abgelten, da Du dich ja auch gerade erholst. Geld bekommst Du auch...so what. Krank scheinst Du nicht zu sein, sonst würde man nicht fragen.
Und wie Du merkst, möchte Dir keiner sagen: "Ja mach das, toller Plan!"
An irgendwas musst Du ja beteiligt gewesen sein, sonst würde dein AG diesen Schritt nicht gehen. Und dein Verhalten zeigt ja, dass es die richtige Entscheidung für den AG war  ;)

Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Berufsbereich und das dein Arbeitszeugnis der Realität entspricht.

LG Albeles

--- End quote ---
*Daumenhoch*  8)

Krokodigel:

--- Zitat von: fux am 17.02.2025 16:19 ---
--- Zitat von: Albeles am 13.02.2025 10:30 ---Mach was immer Du meinst. Die Rechtslage diesbezüglich ist eindeutig. Der AG kann den Urlaub so abgelten, da Du dich ja auch gerade erholst. Geld bekommst Du auch...so what. Krank scheinst Du nicht zu sein, sonst würde man nicht fragen.
Und wie Du merkst, möchte Dir keiner sagen: "Ja mach das, toller Plan!"
An irgendwas musst Du ja beteiligt gewesen sein, sonst würde dein AG diesen Schritt nicht gehen. Und dein Verhalten zeigt ja, dass es die richtige Entscheidung für den AG war  ;)

Wünsche Dir viel Erfolg im neuen Berufsbereich und das dein Arbeitszeugnis der Realität entspricht.

LG Albeles

--- End quote ---
*Daumenhoch*  8)

--- End quote ---

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