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Berechnung der anzurechnenden Dienstzeiten gem. § 3 DJubV

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Mitzeichnung:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Berechnung von anzurechnenden Dienstzeiten gem. § 3 DJubV für Dienstjubiläen bei Beamten. Gibt es eine spezifische Regelung oder ein Gerichtsurteil, das beschreibt, wie genau die Zeiten berechnet werden, die auf ein Dienstjubiläum angerechnet werden können?

Bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten ist es ja so, dass zunächst die Jahre und dann die Tage berechnet werden. Bei der Rückrechnung wiederum erfolgt zuerst die Berechnung der Tage und dann der Jahre. Ist das bei der Berechnung von Dienstjubiläen genauso geregelt, oder gibt es hier Unterschiede?

Falls jemand eine gesetzliche Grundlage, eine Verwaltungsvorschrift oder ein einschlägiges Urteil dazu kennt, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar!

Viele Grüße

Nautiker1970:
Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht. Es werden doch einfach alle berücksichtigungsfähigen Zeiten schlicht addiert. Der Tag, an dem diese Zeiten sich auf exakt 25/40/50 Jahre aufsummiert haben, ist dann der Tag des Dienstjubiläums. Wo also ist das Problem, bzw. die Notwenigkeit, Verwaltungsvorschriften oder gar Gerichtsurteile zu bemühen? Solche wird es zur Frage der Berechnung, weil diese so einfach ist, auch gar nicht geben. Ich selbst habe dieses Jahr meine 25 Jahre voll (Summe aus Wehrdienst, Referendariat und Beschäftigung in der Behörde (zunächst als Angestellter, dann als Beamter) und meine private „Berechnung“ stimmt exakt mit dem überein, was die zuständige Kollegin aus der Personalabteilung ermittelt hat.

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