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Höhergruppierung oder Neueinstellung

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GuineaPix:

--- Zitat von: Rowhin am 13.02.2025 19:25 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.02.2025 18:26 ---Ja, das könnte man machen, also via Abordnung, aber erklär mir mal warum man es der AG machen sollte, wenn er jemanden anderes findet, der für EG13 arbeite will?
Denn deine alte Stelle kann dann nicht besetzt werden.

--- End quote ---

Das einzige Szenario, das ich mir da vorstellen kann, ist wenn die andere Stelle sehr kurz befristet ist - 1 Jahr oder weniger - und der alte AG ohnehin nicht davon ausgeht, in dem Zeitraum jemand neues zu finden und/oder einzulernen. Ich wüsste bei uns ein paar Bereiche mit E11 Stellen, wo Nachbesetzungen gerne mal zwei Jahre dauern...

--- End quote ---

Ja, in etwa so wäre es. Die neue Stelle hat nur eine kurze Befristung und bei der alten ist davon auszugehen, dass sie nicht neu besetzt werden würde sondern bei meinem Weggang einfach wegfällt

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