Möglichkeiten der Befreiung bzw Aussetzung der Prüfungspflicht mit GDB 80

Begonnen von Zahnfee, 13.02.2025 22:06

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Zahnfee

- Eingruppierung (mitlerer Dienst)
- Die Tätigkeit  (gehobener Dienst) und wird mit einer Zulage abgegolten seit 2018.

Ich bin habe eine GDB 80 und alleinerziehend.

Ich habe 3 Kinder unter 12 Jahren.

Wie soll ich vorgehen, wenn mir VL2 angeboten wird?

Gibt es Ausnahmen oder eine mir unbekannte Befreiung von der Prüfungspflicht für GDB 80 und alleinerziehende mit schwerer fortschreitender Krankheit?







Schokokeks

Im TVÖD gibt es weder den mittleren noch den höheren Dienst
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Organisator

Zitat von: Schokokeks in 14.02.2025 07:19
Im TVÖD gibt es weder den mittleren noch den höheren Dienst

Und dennoch wissen alle, das der TE damit meint.

FearOfTheDuck

Steht denn die Verpflichtung zum VL 2 im Raum?

Zu den Fragen:

1. So, wie du möchtest.

2. Nein.

Zahnfee

Laut der Kommune werden alle MA die noch keinen VL 2 gemacht haben in den nächsten Jahren aufgefordert VL 2 abzulegen.

Eingruppiert in EG 5
Tätigkeit EG10 ( Zulage von EG5 zu EG10)





FearOfTheDuck

Auch wieder sehr geile Personaler-Logik. Fast 10 Jahre lang traut man dir zu, die Aufgaben zu erledigen und dann fragt man nach Formalien.

In welchen Bundesland arbeitest du?


FearOfTheDuck

Da damit für dich die Vorbemerkung Nr 7. zur Entgeltordnung gilt, kannst du dem Begehren des AG (tariflich) nur etwas entgegenstellen, wenn für dich einer der Ausnahmetatbestände von Abs. 5 der Nr. 7 zutrifft oder du nach Abs. 6 vergleichbare Qualifikationen hast.  :-\

Zahnfee


Schmitti


Zahnfee


TVOEDAnwender


Zahnfee

Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!


TVOEDAnwender

Zitat von: Zahnfee in 17.02.2025 12:27
Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!

Wenn ich es richtig verstehe, bist Du seit 2010 bei der Kommune? Dann versuch es bis 2030 rauszuzögern, dann wären die 20 Jahre öD aus der Vorbemerkung Nr. 7 erfüllt.

Zahnfee

Zitat von: ike in 17.02.2025 13:34
BEI EUCH SIND THERMOSKANNEN  ERLAUBT???


??
Zitat von: TVOEDAnwender in 17.02.2025 13:32
Zitat von: Zahnfee in 17.02.2025 12:27
Die Ausnahmetatbestände würden für mich nicht gelten. Ich war unter 40.
Ich war 37!

Wenn ich es richtig verstehe, bist Du seit 2010 bei der Kommune? Dann versuch es bis 2030 rauszuzögern, dann wären die 20 Jahre öD aus der Vorbemerkung Nr. 7 erfüllt.


Bin seit 2018 im der Kommune. Und habe insgesamt bis jetzt 13 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet. Also die 20 Jahre sind in ferner weite.