Autor Thema: Dienstvereinbarung  (Read 2082 times)

blondie

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Dienstvereinbarung
« am: 14.02.2025 11:37 »
Hallo,
gibt es bei jemandem eine DV für Kollegen, die nicht mehr voll einsetzbar sind aufgrund von Alter oder Krankheit? In erster Linie für Personal, welches nicht im Büro arbeitet. Aber falls es auch etwas für Büroarbeit geben sollte, dann würde mich das ebenfalls interessieren.

clarion

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #1 am: 14.02.2025 12:52 »
Ich glaube kaum,  dass es für so individuelle Schicksale Dienstvereinbarungen gibt.

Schmitti

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #2 am: 15.02.2025 09:35 »
Bei z.B. Berufsfeuerwehren gibt es so etwas. Ab einem gewissen Alter wird man weniger auf einsatzintensiven Fahrzeugen (z.B. im Rettungsdienst) eingesetzt, und dafür häufiger auf den seltener fahrenden Sonderfahrzeugen. Und je nach Alter oder Krankheit winken halt die Stellen im Innendienst.
Das sieht aber auch schon in jeder Stadt anders aus.

Dakmer

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #3 am: 15.02.2025 11:49 »
Was soll denn dann in einer solchen DV vereinbahrt sein? Dass die alten Beschäftigten weniger arbeiten als die Jungen?
Die Arbeit richtig sich doch nach der Stelle. Wenn es eine Vollzeitstelle ist, muss auch Vollzeit gearbeitet werden, auch wenn ich alt bin. Und wenn ich krank bin, dann arbeite ich nicht.
Außer bei bestimmten Berufen, wie Pilot und dgl. muss entsprehcend der besetzten Stelle gearbeitet werden.
Oder sehe ich das falsch?

MoinMoin

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #4 am: 15.02.2025 12:18 »
Was soll denn dann in einer solchen DV vereinbahrt sein? Dass die alten Beschäftigten weniger arbeiten als die Jungen?
Die Arbeit richtig sich doch nach der Stelle. Wenn es eine Vollzeitstelle ist, muss auch Vollzeit gearbeitet werden, auch wenn ich alt bin. Und wenn ich krank bin, dann arbeite ich nicht.
Außer bei bestimmten Berufen, wie Pilot und dgl. muss entsprehcend der besetzten Stelle gearbeitet werden.
Oder sehe ich das falsch?
Das hat Schmitti doch erklärt, wie so etwas aussieht.
Der 60 jährige muss halt nicht mehr auf den Baum klettern und die Katze runterholen, der beruhigt derweil in Vollzeit die Besitzer.

BAT

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #5 am: 15.02.2025 14:08 »
Der BAT hatte hierzu ja mehr Urlaub vorgesehen.

Auch das war ein Grund, warum historisch hierzu keine Sondervereinbarungen getroffen wurden.

brian

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #6 am: 17.02.2025 07:17 »
Bei z.B. Berufsfeuerwehren gibt es so etwas. Ab einem gewissen Alter wird man weniger auf einsatzintensiven Fahrzeugen (z.B. im Rettungsdienst) eingesetzt, und dafür häufiger auf den seltener fahrenden Sonderfahrzeugen. Und je nach Alter oder Krankheit winken halt die Stellen im Innendienst.
Das sieht aber auch schon in jeder Stadt anders aus.

Altersdiskriminierung  par excellence.

NelsonMuntz

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #7 am: 17.02.2025 07:49 »
Bei z.B. Berufsfeuerwehren gibt es so etwas. Ab einem gewissen Alter wird man weniger auf einsatzintensiven Fahrzeugen (z.B. im Rettungsdienst) eingesetzt, und dafür häufiger auf den seltener fahrenden Sonderfahrzeugen. Und je nach Alter oder Krankheit winken halt die Stellen im Innendienst.
Das sieht aber auch schon in jeder Stadt anders aus.

Altersdiskriminierung  par excellence.

Wie alt bist Du und was machst Du konkret?

Rowhin

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #8 am: 17.02.2025 08:35 »
Bei z.B. Berufsfeuerwehren gibt es so etwas. Ab einem gewissen Alter wird man weniger auf einsatzintensiven Fahrzeugen (z.B. im Rettungsdienst) eingesetzt, und dafür häufiger auf den seltener fahrenden Sonderfahrzeugen. Und je nach Alter oder Krankheit winken halt die Stellen im Innendienst.
Das sieht aber auch schon in jeder Stadt anders aus.

Altersdiskriminierung  par excellence.

Dieses vermeintliche Argument ist, gerade auch im Bezug auf die Altershöchstgrenze bei der Einstellung in deutschen Feuerwehren, durch sämtliche Ebenen der Gerichtsbarkeit rauf und runter diskutiert worden. Das Ergebnis war immer wieder - siehe z.B. den EuGH von 2010 - dass dieses Vorgehen angemessen ist und keine Diskriminierung darstellt.

Auszugsweise:

 
Zitat
Was drittens die Frage angeht, ob das Erfordernis einer erhöhten körperlichen Eignung mit dem Alter im Zusammenhang steht, so hat die deutsche Regierung unwidersprochen geltend gemacht, dass einige der den Angehörigen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes übertragenen Aufgaben wie die Brandbekämpfung oder die Personenrettung eine außergewöhnlich hohe körperliche Eignung erforderten und nur von jungen Beamten wahrgenommen werden könnten. Die deutsche Regierung hat hierzu wissenschaftliche Daten aus arbeits- und sportmedizinischen Untersuchungen vorgelegt, aus denen hervorgehe, dass die Leistungsfähigkeit der Lungen, der Muskulatur und die körperliche Widerstandsfähigkeit mit dem Alter nachließen. So verfügten nur sehr wenige der Beamten, die älter als 45 Jahre seien, über die hinreichende körperliche Eignung, um ihre Tätigkeit im Bereich der Brandbekämpfung auszuüben. Im Bereich der Personenrettung verfügten die betroffenen Beamten mit 50 Jahren nicht mehr über diese Eignung. Die Beamten, die diese Altersstufen überschritten hätten, arbeiteten in den anderen vorgenannten Tätigkeitsbereichen. Demnach steht das Erfordernis der vollen körperlichen Eignung zur Ausübung des Feuerwehrberufs im mittleren technischen Dienst im Zusammenhang mit dem Alter der Angehörigen dieses Dienstes.

Zitat
Demnach zeigt sich, dass eine innerstaatliche Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes auf 30 Jahre festlegt, als eine Regelung angesehen werden kann, die zum einen dem Ziel, die Einsatzbereitschaft und das ordnungsgemäße Funktionieren der Berufsfeuerwehr zu gewährleisten, angemessen ist und zum anderen nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.

BAT

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #9 am: 17.02.2025 08:56 »
Natürlich ist das auch weiterhin Altersdiskriminierung, aber halt eine rechtmäßíge.

Schmitti

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Antw:Dienstvereinbarung
« Antwort #10 am: 17.02.2025 13:43 »
Zumindest der ältere Feuerwehrmensch, der in der Wochenendschicht nur 1x nachts rausfährt, während der jüngere im benachbarten Schlafraum dreimal rausgeklingelt wird, um sich den Rettungswagen von Partymonstern vollkotzten zu lassen, wird das auch eher nicht als Altersdiskriminierung verstehen.
Oder er macht was ganz verrücktes, und tauscht halt einfach die Funktion. Dass er planmäßig bestimmte Funktionen nicht besetzen muss, heißt ja nicht dass er das nicht trotzdem darf, sofern die Qualifikation dafür gegeben ist.