Autor Thema: Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?  (Read 9515 times)

clarion

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Bei Spiegel online sind einige Passagen aus dem Gutachten zitiert. Eine Menge AfD Mitglieder auf allen Ebenen hat definitiv ein Problem mit der FDGO, einige davon sind im ÖD oder Soldaten und gehören m.E. aus dem Dienst entfernt bzw. die Pension entzogen. Insbesondere wird systematisch vom kleinsten Parteimitglied bis hinauf zu Höcke, Chrupalla und Weidel ein von GG abweichendes Volksverständnis vertreten, indem man Passdeutsche von den echten Deutschen unterscheidet und Immigranten und Passdeutschen eine Art Messer-Kultur unterstellt.

Eukalyptus

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Bei Spiegel online sind einige Passagen aus dem Gutachten zitiert. Eine Menge AfD Mitglieder auf allen Ebenen hat definitiv ein Problem mit der FDGO, einige davon sind im ÖD oder Soldaten und gehören m.E. aus dem Dienst entfernt bzw. die Pension entzogen.
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Gottseidank ist das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums nicht mehr in Kraft. Wünsche zur Entfernung der AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst werden derzeit noch Wünsche bleiben. Eine Entfernung von Menschen aus dem öffentlichen Dienst wird weiterhin in erster Linie an deren (Straf-)taten zu messen sein.

Zumindest dann, wenn der Beamte seine Entfernung aus dem Dienst nicht hinnimmt und klagt. Die Bundesregierung hat sich ja bekanntlich mit dem neuen Disziplinarrecht 2024 ermächtigen lassen, Entlassungen von Beamten selber auszusprechen ohne die Judikative bemühen zu müssen.
« Last Edit: 07.05.2025 19:44 von Eukalyptus »

Rollo83

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Bei Spiegel online sind einige Passagen aus dem Gutachten zitiert. Eine Menge AfD Mitglieder auf allen Ebenen hat definitiv ein Problem mit der FDGO, einige davon sind im ÖD oder Soldaten und gehören m.E. aus dem Dienst entfernt bzw. die Pension entzogen. Insbesondere wird systematisch vom kleinsten Parteimitglied bis hinauf zu Höcke, Chrupalla und Weidel ein von GG abweichendes Volksverständnis vertreten, indem man Passdeutsche von den echten Deutschen unterscheidet und Immigranten und Passdeutschen eine Art Messer-Kultur unterstellt.

Na Gott sei Dank haben wir in einer Demokratie andere Stellen die sowas entscheiden somit kannst du deine Meinung sicherlich kund tun aber diese spielt Gott sei Dank KEINE Rolle.
Das schreibe ich nicht als AFD Symphatistant sonder als Befürworter einer Demokratie.

BVerfGBeliever

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Vom GG abweichendes Volksverständnis, das ist interessant.

Nochmal: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (hatte ich ja schon weiter oben geschrieben bzw. zitiert).

Eukalyptus

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Vom GG abweichendes Volksverständnis, das ist interessant.

Nochmal: Das von der AfD propagierte ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der FDGO vereinbar, weil es unter anderem "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung aussetzt und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuweist" (hatte ich ja schon weiter oben geschrieben bzw. zitiert).

Ich wüsste nicht, warum ein ethnisch-abstammungsmässiges Volksverständnis (z.B. immer noch ein wesentliches Prinzip des gegenwärtigen, erst recht des bisherigen deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949) gegen ebendieses Grundgesetz verstieße. Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665.

Darauf gegründete Gerichtsverfahren zur Entfernung von AfD-Mitgliedern aus dem öffentlichen Dienst werden nicht zum gewünschten Erfolg führen, solange sich die betreffende Person nicht Straftaten zurechnen lassen muss.

BVerfGBeliever

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Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665.

Der BfV-Befund fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst". Demgegenüber steht die von dir zitierte Einzelmeinung von Herrn Murswiek.

Da die AfD ja bereits Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat, werden wir sehen, wer von beiden Recht behält..

Eukalyptus

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Das Brett auf das sich das Bundesamt für Verfassungsschutz begibt, ist ein dünnes:https://www.nzz.ch/international/die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich-ld.1882665.

Der BfV-Befund fußt "auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst". Demgegenüber steht die von dir zitierte Einzelmeinung von Herrn Murswiek.

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Wenn sich eine staatliche Behörde selber eine "sorgfältige gutachterliche Prüfung ... von rund drei Jahren.." bescheinigt, dann muss es sie ja recht haben. Eine Veröffentlichung des Gutachtens ist nicht notwendig. Alles ist gut.