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Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz

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Myria:

--- Zitat von: clarion am 16.02.2025 08:17 ---Hast Du eine hoch spezialisierte Ausbildung? Dann kann es sein, dass trotz 3.000 Mitarbeiter kein Arbeitsplatz in Dein EG zur Verfügung steht. Dann könnte das Krankenhaus theoretisch eine Änderungskündigung aussprechen und Dich in einem niedrigerer bewerteten Arbeitsplatz einweisen. Bei einer Ausbildung eher im allgemeinen Bereich wäre eine Änderungskündigung nicht erfolgreich, weil man nachweisen müsste, dass es keinen anderen mit derselben EG bewerteten Arbeitsplatz gibt.

Evtl. Kann auch der Integrationfachdienst vermitteln. Manchmal ist ein Input von außen sinnvoll, um den Knoten zu durchschlagen.

--- End quote ---

Eine hochspezialisierte Ausbildung würde ich das nicht bezeichnen. Ich bin Pharmazeutisch-technische Angestellte.
Der IFD weiß über den Sachverhalt Bescheid, weiß aber auch nicht wirklich, wie man da helfen kann.

Myria:

--- Zitat von: UNameIT am 17.02.2025 09:23 ---Ich würde tatsächlich nochmal versuchen die Situation zu klären, wenn kein anderer Arbeitsplatz möglich ist und das KH nicht verlassen werden soll.

Habt ihr euch schonmal zusammen gesetzt, ganzes Team, Chef und gleichstellungsbeauftragter als Vermittler und über die Vorstellungen von dir und dem Team geredet. Was erwartet das Team von dir? Was kannst du leisten? Vielleicht merkt das Team gar nicht, dass sie es dir schwer machen oder erwartet etwas, von dem sie gar nicht wissen, dass du es nicht leisten kannst. Warum ist das ganze Team der Meinung, das du nicht in das Team passt?
Oder einen externen Integrationsbeauftragten dazu zu holen? Kannst du vielleicht in deine alte Abteilung zurück?

Ansonsten gilt: Kann der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten, kann er als letztes Mittel eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Davor muss er aber natürlich ein umfassende Analyse durchführen. Vielleicht ist er auch der Meinung du hast auf deinem jetzigen Arbeitsplatz ein leidensgerechten (das bedeutet krankheitsgerechten) Arbeitsplatz.

Bestandschutz ist sehr kompliziert, kommt auf Alter an, Zeit beim AG, ob man schon zu BAT Zeiten eingestellt war, etc.

--- End quote ---

Ich bin 2003 eingestellt worden, also noch zu BAT Zeiten.
Zusammengesetzt haben wir uns alle. Leider erfolglos. Und die Bemühungen seitens Teamleitung, Apothekenleitung, BR und SBV sind auch mäßig.

Myria:
Hallo,

gestern, nach 1,5 Wochen hat mir der Chef mitgeteilt, dass er Sorge hat, dass die Situation wieder so wird, wie sie im Sommer war und möchte aufgrund dessen, dass ich nicht mehr in der besagten Abteilung arbeite. Die Frage, ob ich mir etwas zu Schulden kommen lassen habe wurde verneint. Mir wurde nun für diese und nächste Woche eine andere Arbeit übergangsweise zugewiesen, in der Zwischenzeit soll ein passender Arbeitsplatz gesucht werden, der eventuell auch niedriger eingruppiert werden sein kann. Wobei ich mich frage, wie der Sachverhalt ist, wenn ich versetzt werde.

Faunus:
Um überhaupt in die Nähe von Bestandschutz nach BAT zu kommen, hättest Du entweder bei in Krafttreten des TV-L zum 01. November 2006 40 Jahre alt sein müssen oder aber schon 10/15 Jahre im ÖD mit BAT gearbeitet haben und das ohne schädliche Unterbrechung - wenn ich mich noch richtig erinnere.

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