Hallo zusammen, ich bin in TV-L in Entgeltgruppe 6 beschäftigt und würde mich gern auf eine Stelle, ebenfalls TV-L E6, jedoch anderer Landesbetrieb bewerben.
Vorher würde ich allerdings gern wissen, wie es sich mit einer evtl. Kündigung verhalten würde. Aufgrund der Zugehörigkeit von über 12 Jahren hätte ich eine lange Frist einzuhalten. Oder bedarf es in dem Fall gar keiner Kündigung? Könnte der aktuelle Betrieb mir Steine in den Weg legen und mich erst "freigeben", wenn ein Nachfolger gefunden ist oder ähnliches?
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine.
Vielen Dank & LG