Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Frage zum Wechsel zum Land und Beförderungen
Bund123:
Hallo zusammen,
ich habe am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch beim Land auf eine A6-A9 Stelle. Ich selbst bin seit einigen Jahren BaL beim Bund mit A7.
Sofern das Gespräch gut laufen sollte, kann man da versuchen mit dem Wechsel eine Beförderung mit einzusammeln oder ist sowas eher eine unübliche Praxis ?
Lieben Gruß
Autodoc:
Hallo,
da der Dienstposten eine entsprechende Bewertung ausweist, kann bei Eignung, Leistung und Befähigung eine Beförderung erfolgen. Leider hat man keinen Anspruch auf eine Beförderung. D.h., im schlimmsten Fall wird der Job eine Ewigkeit ausgeführt, bevor man befördert wird. Hängt auch immer von den Haushaltsmitteln ab und ob Regel beurteilt wird oder nur Anlass Beurteilungen erfolgen. Da ist jeder Dienst her anders aufgestellt.
Ansprechen würde ich es trotzdem mal… obwohl man ja schon an Ausschreibung mit A6-A9 sieht, dass eine Beförderung nicht ausgeschlossen ist oder sogar mehrere bis zu A9 hoch.
Viel Erfolg auf jeden Fall für das Bewerbungsgespräch.
Eukalyptus:
An der Stelle der Gegenseite würde ich das nicht machen. Da kauft man sich jemanden ein ohne zu wissen wie gut / schlecht er ist, und dann soll man auch noch am ersten Tag befördern? Da müsste die Personalnot schon groß sein, und der Lebenslauf des Kandidaten hervorragend.
ausdempott09:
--- Zitat von: Bund123 am 16.02.2025 20:00 ---Hallo zusammen,
ich habe am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch beim Land auf eine A6-A9 Stelle. Ich selbst bin seit einigen Jahren BaL beim Bund mit A7.
Sofern das Gespräch gut laufen sollte, kann man da versuchen mit dem Wechsel eine Beförderung mit einzusammeln oder ist sowas eher eine unübliche Praxis ?
--- End quote ---
Wenn die Stelle entsprechend im Sinne einer Dienstpostenbündelung bewertet ist und du bereits mit A 7 kommst ist es bei einem Einstellungsangebot schon plausibel, dass man dir die zeitnahe Beförderung auf A 8 in Aussicht stellt, z.B. nach Ende der ja in den meisten Fällen üblichen "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung".
A 9 dann zu einem späteren Zeitpunkt, wenn auch klar, ohne formalen Rechtsanspruch. Nach z.B. einem Jahr oder mehreren Jahren, das hängt von den internen Mechanismen und Gepflogenheiten ab. So schreibt z.B. der Bundestag bei Ausschreibungen explizit, dass man regelmäßig "zügig bis ins Endamt der jeweiligen Laufbahn" befördert wird und ähnliches hört man zuweilen auch aus Ministerien o.ä. auf Landesebene. Was bei dir möglich ist hängt im Endeffekt auch von der Behörde ab. Aber dass die Stelle im Prinzip eine A 9 hinterlegt hat ist schon mal ein guter Ausgangspunkt.
Soweit meine Einschätzung!
Frechdachs:
Aus Erfahrung kann ich dir dazu folgendes sagen ... es kommt darauf an ... nämlich auf die Behörde, das Ressort und das Bundesland. Die Stellenpläne sind eng gestrickt und zB in NRW gilt zzt., dass Stellenneubesetzungen nur mit Kompensation durch eine Einsparung erfolgen können.
In der Finanzverwaltung NRW (dazu gibt es Gerichtsurteile) wirst du mit deiner letzten Beurteilung in die Beförderungsliste einsortiert. Das ist mW nach in allen Ressorts so. Vor einer Versetzung ist eine Beförderung nur in der alten Dienststelle möglich. Danach kommt es darauf an, welchen Listenplatz du in der Beförderungsliste hast. Sollte deine alte Dienststelle keine gute Beurteilung oder eine ohne Beförderungseignung ausgestellt haben, dauert es bis zur nächsten Beurteilung in der neuen Dienststelle. Beurteilungen werden in NRW nach der LVO alle 3 Jahre durchgeführt. In anderen Bundesländern mag es anders sein.
Bedenke: In jeder Behörde arbeiten Leute, die die gleiche Besoldungsgruppe haben wie du ... jene, die dort schon länger gute Arbeit leisten sollen hinten runterfallen, weil du kommst? Ich weiß, das ist eine provokante Frage, aber sie ist nur als Denkanstoß gedacht.
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