Autor Thema: Wechsel innerhalb des Landersverwaltung  (Read 1461 times)

Mobicool

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Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« am: 11.02.2025 09:47 »
Hallo zusammen,

da der TVL sehr komplex ist und ich mir den Kopf schon sehr daran zerbrochen habe, frage ich lieber bei denen nach, die davon Ahnung haben.

Aktuell arbeite ich bei einer Behörde im IT-Bereich und bin dort in der E9a Stufe 5 eingruppiert. Nun habe ich die Möglichkeit innerhalb der Landesverwaltung die Stelle zu wechseln. Die dortige Stelle ist mit E10/E11 ausgeschrieben.
Mir wurde gesagt, ich würde in E10 Stufe 3 vorerst eingruppiert, da mir die Berufserfahrung in der E10 bisher fehlen. Nach einem Jahr käme ich in die E11 Stufe 3.

Ist das alles so korrekt und hat seine Richtigkeit?

Ich habe etwas im Hinterkopf, dass man einen Garantiebetrag von 180 Euro bei einer Höhergruppierung bekommt, was bei E9a Stufe 5 in E10 Stufe 3 nicht gegeben wäre. Da ist ein Unterschied von gerade einmal 100 Euro. Würde das in dem Fall auch mit dem Garantiebetrag gelten?

Ich finde es auch immer schwierig nachzuvollziehen Aufgaben zu erledigen, die grundsätzlich höher dotiert sind, aber wofür man erstmal „schlechter“ eingruppiert wird. Ist das so rechtens?

Besten Dank vorab!

Organisator

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Antw:Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« Antwort #1 am: 11.02.2025 09:54 »
Aktuell arbeite ich bei einer Behörde im IT-Bereich und bin dort in der E9a Stufe 5 eingruppiert. Nun habe ich die Möglichkeit innerhalb der Landesverwaltung die Stelle zu wechseln. Die dortige Stelle ist mit E10/E11 ausgeschrieben.
Mir wurde gesagt, ich würde in E10 Stufe 3 vorerst eingruppiert, da mir die Berufserfahrung in der E10 bisher fehlen. Nach einem Jahr käme ich in die E11 Stufe 3.

Ist das alles so korrekt und hat seine Richtigkeit?

Tariflich kann man das umsetzen, indem man dir zunächst Aufgaben mit der Wertigkeit E10 überträgt und dann zu einem späteren Zeitpunkt dann höherwertige Aufgaben mit der Wertigkeit E11.

Rechtlich ist das zwar korrekt (umsetzbar), aber ob du das mit dir so machen lassen möchtest, liegt in deinem Ermessen.

Rowhin

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Antw:Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« Antwort #2 am: 11.02.2025 09:57 »
Ergänzend zu dem, was Organisator sagt (und dem ich zustimme, das musst du wissen - vor allem müssen sich die Tätigkeiten dann tatsächlich unterscheiden, und du nicht von Anfang an Tätigkeiten der E11 verrichten), kurz zur Höhergruppierung und dem Garantiebetrag:

Laut aktuellem Höhergruppierungsrechner (Credit an @E15TVL):

Neue Stufe in E 10 ist: Stufe 3 (4119.07 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 180.00 EUR

Und ab 01.02.2025:

Neue Stufe in E 10 ist: Stufe 3 (4546.72 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 180.00 EUR

Mobicool

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Antw:Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« Antwort #3 am: 11.02.2025 19:51 »
Ganz lieben Dank für die Rückmeldungen!
Das mit dem Garantiebeitrag wurde mir so von der Personalstelle nicht gesagt, aber das ist wirklich gut zu wissen! Bei dem nächsten Gespräch werde ich das nochmal thematisieren.

Und direkt in Stufe 4 zu kommen aufgrund Erfahrungen oder Zeit im öffentlichen Dienst ist nicht möglich?

FearOfTheDuck

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Antw:Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« Antwort #4 am: 11.02.2025 20:09 »
Mit einer Höhergruppierung nicht. Da ist der Weg so vorgegeben, wie ihn der § 17 Abs. 5 TVL vorgibt, bzw. der von Rowhin gepostete Rechner aufzeigt. Was über/außertariflich möglich ist, lässt sich hier nicht beurteilen.

Alternative wäre das aktuelle AV zu beenden und komplett abzuwickeln und ein neues AV zu begründen. Dann könntest du über die Stufe verhandeln. Allerding wäre ohne einschlägige Berufserfahrung nur ein Anspruch auf Stufe 1 vorhanden, alles darüber (inklusive Stufe 4) müsste verhandelt werden. Ich bezweifle aber nach den bisherigen Aussagen des AG, dass das hier viel möglich ist.

Rowhin

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Antw:Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« Antwort #5 am: 11.02.2025 20:09 »
Ganz lieben Dank für die Rückmeldungen!


Immer gerne :)

Und direkt in Stufe 4 zu kommen aufgrund Erfahrungen oder Zeit im öffentlichen Dienst ist nicht möglich?

Dazu zunächst eine Rückfrage: Ist es eine Versetzung mit Höhergruppierung beim selben AG (so hört es sich für mich an), oder ein komplett neues Arbeitsverhältnis, inkl. Abgeltung Resturlaub, etc?

Edit: denn im zweiterem Fall ist es exakt sowie FearOfTheDuck ausführt.

Mobicool

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Antw:Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« Antwort #6 am: 14.02.2025 16:40 »
Der Wechsel wäre innerhalb einer Landesverwaltung zu einer anderen Behörde, sprich auch ein neuer Arbeitsvertrag. Ich gehe von einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aus und wie es mit dem Resturlaub und co ist, weiß ich nicht ???

troubleshooting

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Antw:Wechsel innerhalb des Landersverwaltung
« Antwort #7 am: 17.02.2025 09:08 »
Wenn es eine Abordnung mit Ziel Versetzung ist, bekommst du keinen neuen Arbeitsvertrag. Dann behältst du auch Urlaub etc. bzw. das läuft einfach weiter.