Hallo zusammen,
da der TVL sehr komplex ist und ich mir den Kopf schon sehr daran zerbrochen habe, frage ich lieber bei denen nach, die davon Ahnung haben.
Aktuell arbeite ich bei einer Behörde im IT-Bereich und bin dort in der E9a Stufe 5 eingruppiert. Nun habe ich die Möglichkeit innerhalb der Landesverwaltung die Stelle zu wechseln. Die dortige Stelle ist mit E10/E11 ausgeschrieben.
Mir wurde gesagt, ich würde in E10 Stufe 3 vorerst eingruppiert, da mir die Berufserfahrung in der E10 bisher fehlen. Nach einem Jahr käme ich in die E11 Stufe 3.
Ist das alles so korrekt und hat seine Richtigkeit?
Ich habe etwas im Hinterkopf, dass man einen Garantiebetrag von 180 Euro bei einer Höhergruppierung bekommt, was bei E9a Stufe 5 in E10 Stufe 3 nicht gegeben wäre. Da ist ein Unterschied von gerade einmal 100 Euro. Würde das in dem Fall auch mit dem Garantiebetrag gelten?
Ich finde es auch immer schwierig nachzuvollziehen Aufgaben zu erledigen, die grundsätzlich höher dotiert sind, aber wofür man erstmal „schlechter“ eingruppiert wird. Ist das so rechtens?
Besten Dank vorab!