Hallo zusammen,
ich habe die Laufbahn für den mittleren Dienst absolviert und jetzt die Möglichkeit der Teilnahme an den Beschäftigtenlehrgang II. Natürlich muss man bei dem zeitlichen Faktor einiges abwägen.
Die Unterrichtstage wären mittwochs und samstags. Meine regelmäßige Arbeitszeit erstreckt sich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Folglich erfolgt eine Freistellung unter Fortzahlung der Besoldung jeweils für den Mittwoch.
Ich bin auf den § 8 Abs. 2 Satz 2 ArbZVO gestoßen. Fällt eine Dienstreise (bzw. gem. Abs. 3 eine dienstliche Fortbildungsmaßnahme) auf einen dienstfreien Tag (hier: samstags), kann dieser Tag mit einem anderen Arbeitstag zeitnah getauscht werden. Sicherlich lässt sich dies aus dienstlichen Gründen nicht problemlos umsetzen. Daher meine Frage: Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht? Können die Stunden der Fortbildung an einem Samstag dem Zeitkonto gutgeschrieben werden?
Danke im Voraus für eure Rückmeldungen.
Viele Grüße