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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II

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Vuk1530:

--- Zitat von: Gifty am 25.02.2025 07:14 ---
--- Zitat von: venice89 am 24.02.2025 21:34 ---
--- Zitat von: Tanathos am 24.02.2025 17:04 ---Die Stadtwerke finanzieren nichts destro trotz ihre gesamte Infrastruktur selbst und erwirtschaften dabei noch einen Gewinn um die Aufgabe der Daseinsvorsorge mitzufinanzieren, bzw. im Falle von ÖPNV und Bäder diese überwiegend zu übernehmen. Da man hier im direkten Wettbewerb zur freien Wirtschaft steht muss man auch mit das beste Personal Gewinnen und daher schlichtweg gut zahlen. Das kann das Versorgungsunternehmen auch ohne Probleme aus eigener wirtschaftlicher Kraft stemmen und ist daher nicht an die Haushaltslage oder dem Gutdünken der Politik gebunden.

Nicht das ich den ÖD Kollegen bei Bund, Ländern und Kommunen ihr Geld nicht Gönne, aber wir sitzen hier nun mal nicht im selbem Boot. Bzw. es steht ja jedem ÖD Mitarbeiter frei sich zum Versorger wegzubewerben

--- End quote ---

Quatsch, die Gebühren sind meist von der Politik festgelegt....

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Quatsch, werden sie nicht - in meiner Beobachtung als damals noch Bestandteil einer oberen Wasserbehörde waren eben keine Politiker anwesend die bestimmt haben, was ein Kubikmeter Trinkwasser kosten wird.

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Abbildung 9 in diesem Dokument  https://www.vku.de/fileadmin/user_upload/Verbandsseite/Publikationen/2017/171012_VKU-Broschuere_Faktencheck_Wasserpreise_und_-gebAAhren.pdf

Also:

Wenn es die Kommune selbst organisiert oder einen Eigenbetrieb als öffentlich-rechtliche Unternehmen die Wasserversorgung übernimmt (abhängig vom Bundesland) -> eine kommunale Aufsichtsbehörde legt die Preise fest und der Bürger kann sich bei Verwaltungsgerichten beschweren.

Wenn die Kommune eine Konzession vergeben hat und ein privatrechtliches Unternehmen die Versorgung übernimmt, gibt es keine Gebühren, sondern Preise für Wasser. Preise müssen durch Kartellbehörden freigegeben werden nach bestimmten Kriterien, weil Wasser natürliches Monopol ist, und Kunden können sich beim zuständigen Amtsgericht beschweren über die Entscheidung der Kartellbehörde. Am Ende hängt der Preis rein davon ab wie gut man mit der Kartellbehörde kann.

Hier findet man dann auch häufig Unterschied, ob der TVÖD-Kommune oder TV-V Anwendung findet:
öffentlich-rechte Unternehmenform -> TVÖD-Kommune oder privatrechtliches Unternehmen -> TV-V .

Vuk1530:
Trotzdem kann die Politik die Preise festlegen:

auch ein privatrechtliches Unternehmen kann zu 100 % in kommunaler Hand als GmbH etc. sein und der Gesellschafter kann bestimmen, dass z. B. die Wasserpreise durch den Aufsichtsrat zu genehmigen sind. Allerdings läuft die Preisermittlung hier ganz anders ab als bei der Wassergebühren und viel freier. Hat für eine Kommune Vor- und Nachteile.

Das alles ist im Bereich Wasser und Abwasser übrigens eine einzige deutsche Ausnahme. Laut EU-Recht müssten eigentlich die entsprechende Konzession vergeben werden bei Überschreitung der Sektor Schwellenwerte für Ausschreibungen. Deutschland hat sich hier aber eine Ausnahme erkämpft, so dass eine Inhouse Vergabe an ein öffentlich - rechtliches Unternehmen problemlos möglich ist ohne Ausschreibung.

und deswegen nochmal BTT:

der TV-V ist vor allem eben eingeführt worden für privatrechtliche Unternehmensformen in der Versorgung, wo es eben Wettbewerb gibt sowohl für die Unternehmen selbst als auch eben auf dem Arbeitsmarkt (Elektroingenieure etc.). Der TV-V ist mit Absicht viel schlanker und moderner gestaltet worden als der TVÖD. Einzige Katastrophe ist die Übernahme der Entgelttabellenstruktur aus dem TVÖD. Ich arbeite bei einen großen EVU in kommunaler Hand. Für viele Berufe haben wir uns komplett von der Tabelle verabschiedet (sonst absolut hohe Eingruppierung oder ganze Armada an Zulagen usw.). 

MoinMoin:

--- Zitat von: venice89 am 24.02.2025 21:34 ---Man muss auch beachten:
Macht so ein Unternehmen Miese springt mit einer 100%igen Wahrscheinlichkeit der Steuerzahler ein.....
Wieso also im TV-V höhere Gehälter gezahlt werden ist also absolut nicht nachvollziehbar.

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Es ist doch so einfach wie Simpel:
1. Wird dort nicht wesentlich mehr gezahlt laut Tarifsystem. Es wird halt mehr JSZ gezahlt.
2. Wenn dort mehr gezahlt wird, uA wegen übertarifliche Zuordnung des Entgeltes, dann weil sie rechnen können und sonst der Laden still stehen würde, wenn sie die Leute nicht halten können und es sich bezahlt macht ein höheres Gehalt zu bezahlen.

Wenn andere AG in einem Tarifsystem, es anders handhaben, dann
a) weil sie nicht rechnen können und nicht verstehen, dass das mehr Ausgaben beim Personal, zu einem noch mehr an Geld auf der Habenseite führt (sei es durch dadurch generierten Einnahmen oder verringerten Ausgaben)
b) die Rechnung bei dem Personal nicht aufgeht und es eine echte Einsparung ist, sie nicht mit mehr Geld zu versehen oder überhaupt zu beschäftigen.




MoinMoin:

--- Zitat von: cdo83ab am 24.02.2025 21:49 ---Nach 25 Jahren in der Privatwirtschaft, zuletzt als Manager in Frankfurt mit einem Gehalt zwischen 6.800 € und 8.100 € monatlich, entschied ich mich bewusst für einen Wechsel in den öffentlichen Dienst, um einen

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Bei uns (TV-L)  liegt die Bezahlung von "Manager/PL Posten" mit 15J Erfahrung zwischen 6500€ und 8500€ und sind damit erstaunlicherweise durchaus für einige Menschen attraktiv.
Klar in den Bewerbungsgesprächen kommen auch immer wieder Menschen an, die aktuell auf 6stellig sind, aber es sind die Ausnahmen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Vuk1530 am 25.02.2025 00:13 ---Im Prinzip ist der TV-V so offen, dass hier eben das Unternehmen entscheiden kann was es bezahlt.

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Kannst du mir die Passage nennen, wo das niedergeschrieben ist?
Oder ist es einfach so, dass in TV-V Firmen, so wie bei allen anderen Firmen und Tarifsysteme außerhalb vom öD, der Grundsatz gilt: Das Tarifwerk ist die unterste Grenze, man darf nach oben abweichen.

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