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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
schnitzelesser:
--- Zitat von: KlammeKassen am 22.02.2025 17:39 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 21.02.2025 19:37 ---Meine Güte. Ob Sockel oder Mindestbetrag ist letztlich unerheblich. Die Durchschnitsserhöhung betrug 1,56 % und die haben die TV-Vler ohne Mindestbetrag bekommen. Von daher ist dein Geschreibsel nicht richtig, sondern falsch, da du dich in der Absolutheit auf den vollständigen Tarifabschluss bezogen hast.
Beim letzten Tarifabschluss gab es mit 200 Euro + 5,5 % prozentual im Durchschnitt sogar weniger als beim TVöD aufgrund des Sockels.
--- End quote ---
??????????????????????????????????????????????????????
Nein Sockelbetrag und Mindestbetrag sind nicht das gleiche und können zu ganz anderen Summen führen.
Und wieso sind jetzt 1,56 % nicht besser als 1,40 %?
Das ist mir nicht klar.
Du sagst, weil es keinen Mindestbetrag gibt, kann mehr gegeben werden. Davon profitieren die meisten von denen, die hier schreiben, aber ohnehin nicht (obere Entgeltgruppen). Daher ist es doch korrekt, was ich gesagt habe. Eben, dass für die oberen Entgeltgruppen im TV-V der Abschluss besser war.
Im TVÖD will von uns auch keiner Sockel- oder Mindestbeträge... letztes Mal mit dem Sockel ist es natürlich auch so gewesen, dass die oberen Entgeltgruppen weniger profitiert haben. Aber das gilt für beide Tabellen, also ist das gleichwertig.
Der 2021er war demzufolge besser. Ist doch nicht schlimm, sondern eigentlich gut für euch.
Die Forderungen von verdi sehen ja jetzt auch vor, dass im TV-V mehr vom Volumen für die Tabelle genutzt werden kann.... obwohl dort schon besser verdient wird. Logisch ist das nicht.
Und letztes Mal und dieses Mal haben die ArbeitGEBER aber schon gesagt, dass der TV-V weniger zahlen kann - das wird aber sicherlich nicht so kommen, da das letztes Mal auch abgewehrt wurde
--- End quote ---
Willst du mich verkaspern? Noch einmal für die Begriffsstutzigen: Der TVöD hatte durch den Mindestbetrag eine Durchschnittserhöhung von 1,56 %. Und diese 1,56 % wurden - ohne Mindestbetrag - im TV-V verteilt. 2024 hingegen führte der Mindestbetrag von 200 Euro + 5,5 % dazu, dass im TVöD durchschnittlich mehr Prozente in die Tabellen geschrieben wurden als durchschnittlich im TV-V. Somit ist inhaltlich alles, was du dazu geschrieben hast, nichts Anderes als ausnahmslos vollumfänglich falsch.
Etwas Anderes habe ich nicht geschrieben und etwas Anders kann ohne groben Vorsatz auch nicht in meine Aussagen hineininterpretiert werden.
Bastel:
Der TVV ist einfach "unsolidarisch" 8)
Rowhin:
--- Zitat von: venice89 am 25.02.2025 23:09 ---
--- Zitat von: UNameIT am 25.02.2025 09:58 ---wollen wir nach BEamte vs. Tarifbeschäftigte jetzt n TV-V gegen TVÖD führen?
Beide machen einen unglaublich wichtigen Job und beide sollten dafür ihre Bezahlung erhalten.
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Naja das kann man schon hinterfragen finde ich.
Wie schon erwähnt: Bei uns in der Forschung konkurrieren wir weltweit mit Wirtschaft und anderen Forschungseinrichtungen. Trotz dem werden unsere Wissenschaftler nur nach TVöD Bund bezahlt. Meist irgendwo im Bereich zwischen 11 und 14.
Da braucht man sich nicht wundern das die irgendwann abwandern oder gar nicht erst bei uns anfangen, wir haben zwar Ermächtigungen mit Zulagen zu arbeiten, die sind aber begrenzt und natürlich auch sehr bürokratisch.
Und dann kommen noch die Kettenbefristungen dazu und die ausufernde Bürokratie und die unsinnigen Regelungen insbesondere im Vergaberecht und bei Dienstreisen .....
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Das selbe Problem haben wir im TV-L auch. Es ist alelrdings noch ausgeprägter beim wissenschaftsstützenden Personal, also alles unter (TV-L) E13. Wir haben massive Probleme, Sekretariate, IT, Techniker, etc. zu besetzen. Selbst wenn die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, wandern sie zu Stadt und Bund.
Klar, da sind zumindest Kettenbefristungen kein Problem, normalerweise stehen die Stellen unbefristet zur Verfügung. Aber attraktiv genug ist das trotzdem für viele schon lange nicht mehr, und so kämpft man im Bereich des öD um dieselben paar Idealisten, die man sich dann gegenseitig abwirbt...
KlammeKassen:
--- Zitat von: schnitzelesser am 25.02.2025 23:16 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 22.02.2025 17:39 ---
--- Zitat von: schnitzelesser am 21.02.2025 19:37 ---Meine Güte. Ob Sockel oder Mindestbetrag ist letztlich unerheblich. Die Durchschnitsserhöhung betrug 1,56 % und die haben die TV-Vler ohne Mindestbetrag bekommen. Von daher ist dein Geschreibsel nicht richtig, sondern falsch, da du dich in der Absolutheit auf den vollständigen Tarifabschluss bezogen hast.
Beim letzten Tarifabschluss gab es mit 200 Euro + 5,5 % prozentual im Durchschnitt sogar weniger als beim TVöD aufgrund des Sockels.
--- End quote ---
??????????????????????????????????????????????????????
Nein Sockelbetrag und Mindestbetrag sind nicht das gleiche und können zu ganz anderen Summen führen.
Und wieso sind jetzt 1,56 % nicht besser als 1,40 %?
Das ist mir nicht klar.
Du sagst, weil es keinen Mindestbetrag gibt, kann mehr gegeben werden. Davon profitieren die meisten von denen, die hier schreiben, aber ohnehin nicht (obere Entgeltgruppen). Daher ist es doch korrekt, was ich gesagt habe. Eben, dass für die oberen Entgeltgruppen im TV-V der Abschluss besser war.
Im TVÖD will von uns auch keiner Sockel- oder Mindestbeträge... letztes Mal mit dem Sockel ist es natürlich auch so gewesen, dass die oberen Entgeltgruppen weniger profitiert haben. Aber das gilt für beide Tabellen, also ist das gleichwertig.
Der 2021er war demzufolge besser. Ist doch nicht schlimm, sondern eigentlich gut für euch.
Die Forderungen von verdi sehen ja jetzt auch vor, dass im TV-V mehr vom Volumen für die Tabelle genutzt werden kann.... obwohl dort schon besser verdient wird. Logisch ist das nicht.
Und letztes Mal und dieses Mal haben die ArbeitGEBER aber schon gesagt, dass der TV-V weniger zahlen kann - das wird aber sicherlich nicht so kommen, da das letztes Mal auch abgewehrt wurde
--- End quote ---
Willst du mich verkaspern? Noch einmal für die Begriffsstutzigen: Der TVöD hatte durch den Mindestbetrag eine Durchschnittserhöhung von 1,56 %. Und diese 1,56 % wurden - ohne Mindestbetrag - im TV-V verteilt. 2024 hingegen führte der Mindestbetrag von 200 Euro + 5,5 % dazu, dass im TVöD durchschnittlich mehr Prozente in die Tabellen geschrieben wurden als durchschnittlich im TV-V. Somit ist inhaltlich alles, was du dazu geschrieben hast, nichts Anderes als ausnahmslos vollumfänglich falsch.
Etwas Anderes habe ich nicht geschrieben und etwas Anders kann ohne groben Vorsatz auch nicht in meine Aussagen hineininterpretiert werden.
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Und was ist nun an der Behauptung falsch, dass "Gutverdiener" (die über dem Mindestbetrag von 50 Euro liegen) von 1,56 % mehr haben als von 1,40 %?
Leuchtet mir nicht ein.
Mit dem + 200 + 5,5 % kann man schlecht die Unterscheidung TV-V/TVöD aufmachen, da dieses überall galt.
Und da man im TVöD-V laut Moin Moin schlechter eingruppiert wird für die gleichen Tätigkeiten (was ich vom dem Versorger hier aus der Praxis halt nicht bestätigen kann), verdient man zumindest in den letzten Stufen ja schlechter, so dass die prozentuale Erhöhung wiederum besser wäre (da die + 200 Euro dann ja mehr Prozente wert sind).
Nichtsdestotrotz finden alle in höheren Entgeltgruppen (zurecht) Sockel- und Mindestbeträge nicht gut.
Und dass die Arbeitgeberseite vom TV-V und TVöD-S Sonderopfer verlangt hat, entspricht der Wahrheit. Letztes Mal ist das ja aber nicht so gekommen.
Dieses Mal kann im TV-V mehr für die Entgelttabelle genommen werden gemäß der Forderungen - das wäre dann aber definitiv ein Vorteil für euch - zumindest was den Vergleich zu TVöD-V angeht (Pflege etc. ist ja TVöD-P).
Und die 100 % JSZ sind ja wohl nun auch nicht schlecht oder? ;)
Bastel:
Die JSZ ist doch fürn Popo. Es zählt das Jahresgehalt!
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