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Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
Unique:
--- Zitat von: SimsiBumbu am 06.03.2025 17:32 ---Wer bezahlten Urlaub nimmt, kann nicht streiken.
Der Arbeitgeber erwartet keine Arbeitsleistung, die der Arbeitnehmer nicht erbringen kann. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer Erholungsurlaub genehmigt, der vom ihm zustehenden Jahresanspruch abgezogen wird.
Wer bezahlten Urlaub nimmt, kann aber natürlich aus Solidarität in seiner Freizeit an einer Kundgebung von ver.di teilnehmen.
--- End quote ---
Stimmt, so hatte ich es gemeint 😅
Meierheim:
Da Hubertus Heil jetzt eine Rentensteigerung um 3,74 Prozent für 2025 angekündigt hat und die Tarife im öffentlichen Dienst bisher zumindest ansatzweise die gleiche Entwicklung wie die Renten genommen haben ist das ein guter Ausgangspunkt für die weiteren Verhandlungen.
shenja:
Unser AG hat uns geschrieben, dass wenn zum Streik aufgerufen wird der Urlaub nicht genehmigt wird.
Zündehautentbindung:
--- Zitat von: BAT am 06.03.2025 15:41 ---
--- Zitat von: Zündehautentbindung am 06.03.2025 15:21 ---
21,741 mal 0,7028 (da Jahressonderzahlung bei E9a 70,28% eines Monatsgehalts) = 15,28 Tage
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Bei mir dann in E10 wohl eher 11 Tage. Und das ganze VOR STEUERN.
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E10 erhält ebenfalls 70,28% eines Monatsgehaltes als Jahressonderzahlung. Und der Charme an der Sache ist ja gerade, dass einem diese 15 freien Tage voll zustehen, da gibt es nix zu versteuern.
monkey:
--- Zitat von: shenja am 06.03.2025 18:19 ---Unser AG hat uns geschrieben, dass wenn zum Streik aufgerufen wird der Urlaub nicht genehmigt wird.
--- End quote ---
Dann geht man eben so. Und als Gewerkschaftsmitglied kassierst du dein Streikgeld.
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