Trotzdem bleibt AG-Anteil, AG-Anteil und ist nicht dem AN zuzuordnen. Jeder AN zahlt 9,3% Rentenversicherungsbeitrag.
Was auch immer die mit zuordnen genau meinst, es bleibt dabei: Die AG-Anteile sind Bestandteil des Gehalts.
Nein!
Es ist Bestandteil der Kosten des AG für den AN, es ist aber nicht Bestandteil deines Gehaltes.
Das ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied.
Oder musst du diesen Kosten etwa versteuern?
Nur weil man den Teil nicht versteuert wird er nicht von deinem Gehalt abgesplittet. Das Arbeitgeberbrutto ist immer die Bemessung der Wirtschaftlichkeit deiner Stelle und wird allein von dir erwirtschaftet zum Wohl des Staates und der Sozialkassen.
Ja so kann man es sehen, genauso wie die Kosten der Räumlichkeiten, das Arbeitsmaterial, die Personaler und und und alle diese Kosten werden von meinem Gehalt ab gesplittet.
Und da wundert sich einer, dass der Tagessatz eines externen Berater bei 1000€ liegt, das muss er nämlich davon bezahlen.
Arbeitest du nicht, schenkt der AG ja nicht der Allgemeinheit deine Beiträge. Es war schlichtweg ein Taschenspielertrick der Politik, die wahren Kosten unseres Sozialstaates zu verstecken und trägt mit dazu bei das selbst die Schweiz günstigere Lohnkosten als Deutschland aufweist.
Wenn du von Taschenspielertricks redest, dann sollest du dich mal mit den historischen Hintergründen beschäftigen, wie wann und wieso wir das System in D wie es ist.
Und wenn man von günstigen Lohnkosten redet, dann muss man die Kosten, die man in anderen Länder vom versteuertem Lohn zu bezahlen sind auch betrachten.
So haben wir in der EU z.B. den geringsten Umsatzsteuersatz.
Selbstbeteiligung und nur Grundversorgung in der Schweiz bei der KV
Allein auf die Lohnnebenkosten für den AG zu schimpfen, ohne dabei die "Lebensneben"kosten für den AN zu vergleichen, ist nicht so einfach bewerten.