Hallo Zusammen,
ich kann leider nicht mehr auf mein altes Thema antworten:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121143.0.htmlIch habe folgende Frage: Zum 01.01.2024 wurde ich in die Entgeltgruppe EG 11, Stufe 4 eingestellt und erhalte derzeit eine Stufenvergütung analog zu EG 11, Stufe 5. Stichwort Stufenvorweggewährung.
Nachdem ich in meinem Bereich einige Zertifikate erlangt habe, besteht nun die Möglichkeit, einen Antrag auf Höhergruppierung in EG 12 zu stellen.
Meine Frage ist nun: Habe ich das richtig verstanden, dass ich, wenn ich aktuell in EG 11, Stufe 4 bin, in EG 12, (Stufe 3 + Stufenvorweggewährung) + 180 Euro mehr als mein derzeitiges Entgelt erhalten würde?
Zusätzlich habe ich in einem Online-Rechner gesehen, dass mir angezeigt wird, dass ich, wenn ich in EG 11, Stufe 5 bin, direkt in EG 12, Stufe 5 eingestuft werde. Ist das korrekt?
https://hg-tvl.bplaced.net/Falls dies zutrifft, würde es ja Sinn machen, noch drei Jahre in EG 11, Stufe 4 zu bleiben, bis ich in EG 11, Stufe 5 aufsteige, und dann die Höhergruppierung zu beantragen, um direkt in EG 12, Stufe 5 zu gelangen ?
Viele Grüße