Guten Tag liebe Community,
ich befinde mich in einer Leitungsfunktion deren Planstelle nicht gebündelt ist. Die Funktion ist entsprechend klar einer Besoldungsgruppe zugeordnet. Planstellen sind für alle Funktionsdienstposten dieser Besoldungsgruppe in der Behörde vorhanden.
Um auf die Stelle zu kommen habe ich mich erfolgreich in einem externen Auswahlverfahren durchgesetzt. Zusätzlich hatte ich eine gute Beurteilung von Erst- und Zweitbeurteiler im quotierten Bereich. Weiterhin habe ich zumindest tageweise die Vertretung der darüber stehenden Führungskraft übernommen.
Es gab keine Abwesenheiten ohne Fortzahlung der Bezüge und auch keinen einzigen Krankheitstag. Ich war ausschließlich ca. 20 Tage insgesamt im Urlaub.
Die Erprobungszeit nach §34 BLV auf der neuen Funktion wurde auf 6 Monate schriftlich festgelegt. Wenige Tage vor Ende der Bewährungszeit wurde mir mündlich mitgeteilt, dass meine Bewährungszeit aufgrund der Häufung von Kleinigkeiten um 6 Monate auf die maximale Erprobungszeit von 12 Monaten verlängert wird. Ich gehe davon aus, dass noch ein Schriftstück dazu folgen wird.
Über das Ergebnis sind meine Mitmenschen sowie ich verwundert.
Geht das so einfach oder benötigt man für die Verlängerung triftige Gründe?