Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Einstufung Integrationskraft Grundschule

(1/2) > >>

Ole1997:
Hallo,

was wäre eine passende Eingruppierung für einen Quereinsteiger als Integrationskraft an einer Grundschule in Teilzeit nach TVöD-L-W? Ich war gerade überrascht, als ich von der Eingruppierung in EG 3 Stufe 2 hörte.

Das Kind wird in der Schule begleitet und betreut, es sind Protokolle/Berichte über die Entwicklung des Kindes zu schreiben usw..

Es wurde keine Ausbildung/Studium zum Ausüben der Tätigkeit abgeschlossen, lediglich interne Seminare wurden besucht, um zur Ausübung des Jobs befähigt zu sein.

Würde mich sehr über eure Meinung freuen!

Thomber:

--- Zitat ---EG 3 Stufe 2
--- End quote ---
für eine Nichtfachkraft finde ich für die betroffenen Leute ja nett.
Ich kenne in diesen Fällen nur die Einstufung in EG 2 und dann versucht man noch regelmäßig die Leute bei E-Stufe 1 beginnen zu lassen.
Allerdings klingt "Berichte schreiben" nicht nach Nicht-Fachkraft. Ist wohl ein Zwischending.

Schokokeks:
Sicher, dass nicht eher SuE mit S3 als Integrationshelfer (ungelernt als Quereinsteiger) gemeint ist?

Ole1997:
Im Arbeitsvertrag steht TVöD-LW. Hat mich auch gewundert, hätte ebenfalls eher mit dem SuE gerechnet.

Genau, es werden Beurteilungsbögen zur geistigen Entwicklung der Schüler ausgefüllt. Deshalb hatte ich mich gewundert, dass eine solche Tätigkeit a) durch einen Quereinsteiger durchgeführt und b) dann so gering entlohnt wird.

Bastel:
Kein Wunder, dass viele Kommunen finanzielle Nöte haben. Es wird Zeit diese ganze Asyl- und Migrationsindustrie abzubauen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version