Hallo Zusammen,
ich habe die Qualifikation der Heilerziehungspfleger erworben mit dem Zusatz: Bachelor of Professional im Sozialwesen. Ich bin in dem Arbeitsfeld einer Sozialarbeiterin tätig: Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Einschränkungen. Da ich bei meinem alten Arbeitgeber, in einem Wohnverbund für Menschen mit Behinderung, in S8b eingruppiert war, wurde dies von meinem neuen Arbeitgeber ebenfalls so übernommen. Meine Frage: besteht die Möglichkeit, dass ich in S12 eingruppiert werden kann, da ich exakt der selben Tätigkeit wie eines Sozialarbeiter in dem Unternehmen nachgehe? Plus ggf. durch die neue eingeführte zusatz Qualifikation des Bachelors of Professional im Sozialwesen?
Ich wäre über einen Austausch und Erfahrungen sehr Dankbar.
LG
Sarah