Autor Thema: Eingruppierung in TVÖD SUE - AVR der Caritas, Anlage 33  (Read 712 times)

Sarah1208

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Hallo Zusammen,

ich habe die Qualifikation der Heilerziehungspfleger erworben mit dem Zusatz: Bachelor of Professional im Sozialwesen. Ich bin in dem Arbeitsfeld einer Sozialarbeiterin tätig: Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Einschränkungen. Da ich bei meinem alten Arbeitgeber, in einem Wohnverbund für Menschen mit Behinderung, in S8b eingruppiert war, wurde dies von meinem neuen Arbeitgeber ebenfalls so übernommen. Meine Frage: besteht die Möglichkeit, dass ich in S12 eingruppiert werden kann, da ich exakt der selben Tätigkeit wie eines Sozialarbeiter in dem Unternehmen nachgehe? Plus ggf. durch die neue eingeführte zusatz Qualifikation des Bachelors of Professional im Sozialwesen?

Ich wäre über einen Austausch und Erfahrungen sehr Dankbar.
LG
Sarah

Britta2

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Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben und der dortigen Eingruppierung muss eine detaillierte Stellenbewertung zu Grund gelegen haben. Sollte diese nicht den Tatsachen entsprechen, kannst Du eine Neubewertung beantragen - Nachweise dafür natürlich vorlegend. Allein die Qualifikation genügt da leider nicht.
Aber versuchen kannst Du es natürlich.