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Undurchsichtige Gehaltsstruktur in meiner Bundesbehörde

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Schweppes:

--- Zitat von: E15TVL am 19.02.2025 10:24 ---Das mag vielleicht die Unterschiede erklären aber letztlich trotzdem noch nicht die Frage, ob du ein zu geringes Entgelt bekommst oder die anderen ein "eigentlich" zu hohes (für die gleiche auszuübende Tätigkeit) - vermutlich dann wohl aber doch letzteres.

--- End quote ---

Aber die Stellen werden ja auch so ausgeschrieben. Wenn eine 11er-Stelle frei wird, wird diese als 11er-Stelle neu ausgeschrieben. Auf diese darf ich mich dann auch bewerben. Beim Vergleich meiner Stellenausschreibung und der einer Kollegin mit E11 war der Ausschreibungstext in jeder Hinsicht absolut identisch (außer natürlich die Vergütung).

MoinMoin:

--- Zitat von: Schweppes am 19.02.2025 11:54 ---
--- Zitat von: E15TVL am 19.02.2025 10:24 ---Das mag vielleicht die Unterschiede erklären aber letztlich trotzdem noch nicht die Frage, ob du ein zu geringes Entgelt bekommst oder die anderen ein "eigentlich" zu hohes (für die gleiche auszuübende Tätigkeit) - vermutlich dann wohl aber doch letzteres.

--- End quote ---

Aber die Stellen werden ja auch so ausgeschrieben. Wenn eine 11er-Stelle frei wird, wird diese als 11er-Stelle neu ausgeschrieben. Auf diese darf ich mich dann auch bewerben. Beim Vergleich meiner Stellenausschreibung und der einer Kollegin mit E11 war der Ausschreibungstext in jeder Hinsicht absolut identisch (außer natürlich die Vergütung).

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Identische Stellenausschreibungen müssen nicht zwingend zu identischen Arbeitsvorgängen und damit identische Eingruppierungen führen.

Mitarbeit bei der AG X
kann heißen:
Protokolle schreiben
Kaffee kochen und Kekse auffüllen
Tischvorlagen erstellen
Die Leitung übernehmen.

also irgendwas zwischen EG3 und EG15

Wenn er jedoch würfelt oder übertariflich zahlt, weil er keine schriftlichen Tätigkeitsübertragungen macht, dann ...

s.o.

clarion:
Es riecht schon so, dass Tarifrecht  nicht korrekt angewandt wird, v.a. wenn E11 Stellen neu ausgeschrieben werden sich E9er und E10er bewerben können und sich an der Tätigkeit rein gar nichts ändert. Das hat dann ja auch nichts mehr mit Altlast zu tun.

Aber was habt ihr da für einen lausigenn PR ? Schreibe doch mal eine Mail. Eine Tätigkeitsbeschreibung solltest Du Dir selbstredend aushändigen lassen.

Und zudem solltest Du auch bedenken,  dass Höhergruppierungen zu einem ungünstigen Zeitpunkt finanziell teuer sind, weil die Stufenlaufzeit wiedermit Null neu beginnt.

maxg:

--- Zitat von: clarion am 19.02.2025 22:33 ---...Und zudem solltest Du auch bedenken,  dass Höhergruppierungen zu einem ungünstigen Zeitpunkt finanziell teuer sind, weil die Stufenlaufzeit wieder mit Null neu beginnt.
--- End quote ---

Wieder so ein Satz, der mich zurückwirft. Da denke ich, dass ich als Beamter und Vorgesetzter von TB'en einigermaßen verstanden habe, wie es im TVöD läuft und dann kommt so eine Denksportaufgabe  ;)

Bastel:
Vermutlich wird er TE einfach verarscht ::) Irgendwann gibts dann eine "Beförderung" ohne dass sich etwas ändert, oder auch nicht...

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