Autor Thema: Undurchsichtige Gehaltsstruktur in meiner Bundesbehörde  (Read 2163 times)

Schweppes

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Guten Tag,

ich bin ein Quereinsteiger im öffentlichen Dienst und kenne mich demnach nicht so sehr mit den Gegebenheiten aus. Ich habe vor ca. 1,5 Jahren bei einer oberen Bundesbehörde angefangen und werde mit einer EG 9c TVöD-Bund vergütet. Vor etwa einem Jahr bin ich einer Gewerkschaft beigetreten.

Es geht darum, dass es in unserer Abteilung 10 Sachbearbeiter gibt, die über ein identisches Aufgabenprofil verfügen. Wir greifen uns unsere Arbeit vom selben Stapel und bearbeiten die Fälle nach Schema F. Dennoch gibt es unverständlicherweise Gehaltsunterschiede. Die Verdienststruktur teilt sich wie folgt auf: eine EG9c, eine EG10 und acht EG11. Bis vor etwa einem Jahr gab es noch eine elfte Stelle, ebenfalls 9c, die inzwischen gänzlich gestrichen wurde. Die Person dieser Stelle hat aufgrund des Gehaltsunterschieds und der mangelnden Wertschätzung die Stelle aufgegeben.

In unseren wöchtenlichen Dienstbesprechungen kam dieses Thema bereits mehrfach auf. Der Vorgesetzte predigt stets, dass die Personalabteilung jegliche Anfrage einer Höhergruppierung abschmettert und der einzige Weg eine interne Bewerbung auf eine entsprechend höherbewertete Stelle sei, jedoch ohne Garantie, dass man diese auch bekommt. Die Kollegin mit der EG10 hat vor etwa eine Woche eine Anfrage nach Höhergruppierung in der Personalabteilung angefragt und hat nicht einmal eine förmliche Absage erhalten, sondern hat innerhalb von einer Stunden einen formlosen Einzeiler als Absage auf Ihre E-Mail erhalten.

Ich habe vor über einem Monat den Personalrat angeschrieben und noch keinerlei Reaktion erhalten. Eine telefonische Kontaktaufnahme war bisher nicht möglich. Die telefonischen Kontaktzeitfenster sind sehr knapp bemessen und bisher ist innerhalb dieses Zeitraums niemand ans Telefon gegangen.

Irgendwie bin ich bei diesem Thema aktuell am Schwimmen und überfordert. Ich bin kein Fan von verbrannter Erde. Irgendwo finde ich es schon sehr merkwürdig und unfair, dass es einen Gehaltsunterschied von bis zu zwei Entgeltgruppen gibt. Ich kann nicht beurteilen, ob sich der Kampf nach "Gerechtigkeit" lohnt oder am Ende nicht mehr bei rum kommt, als ein schlechter Eindruck.

Eventuell kann mich der eine oder andere in diesem Forum richtig einerden.

MoinMoin

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Man ist aufgrund der auszuübenden - nicht der ausgeübten - Tätigkeiten eingruppiert.

Also entweder es gibt "offiziell" unterschiedlichen Tätigkeitszuweisungen, die die unterschiedliche EG begründen und ihr habt unterschiedliche Dinge zu tun (das kann an dem Stundenanteil liegen), macht aber fälschlicherweise das gleiche, bzw. du glaubst, dass ihr das gleiche macht.
Oder
Altlasten in Form von Überleitungen.

Der einzige Weg hier Klarheit zu bekommen ist, seine auszuübenden Tätigkeiten kennen, also schriftlich vom AG bestätigt (also vom Personalamt) vorliegen haben, hierfür sich eine Rechtsmeinung bilden und falls diese von dem überwiesen Geld nach unten abweicht, damit eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.

Schweppes

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Altlasten in Form von Überleitungen.

Hiervon ist wohl auszugehen. Sowohl bei mir als auch bei einer Kollegin liegen keine Stellenbeschreibungen bzw. Stellenbewertungen vor. Unser direkter Vorgesetzter hat erklärt, dass zum Zeitpunkt der Gründung dieser Bundesbehörde Personal aus allen Ecken des öffentlichen Verwaltungsapparats akquiriert wurde und diejenigen Personen ihre Entgeltgruppe, die sie mitgebracht haben, der Stelle vererbt haben.

E15TVL

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Das mag vielleicht die Unterschiede erklären aber letztlich trotzdem noch nicht die Frage, ob du ein zu geringes Entgelt bekommst oder die anderen ein "eigentlich" zu hohes (für die gleiche auszuübende Tätigkeit) - vermutlich dann wohl aber doch letzteres.

MoinMoin

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Tja, dann bleibt dir persönlich ja nur, dir eine Tätigkeitsbeschreibung geben zu lassen (erstellen zu lassen).
Und wenn keiner gewillt ist dir das zu geben, dann klärst du sie darüber auf, dass du nicht weißt, was deine die vom AG übertragenden Aufgaben sind.
Alternative: Du erstellst aufgrund deiner aktuellen ausgeübten Tätigkeiten selber eine und legst sie dem Personalbüro zur Bestätigung vor.

Danach geht es halt weiter wie oben beschrieben.


Aber nicht traurig sein, wenn da dann raus kommt:
Du bist korrekt bezahlt und die anderen werden übertariflich bezahlt, weil sie ansonsten die Arbeit nicht machen würden (denn wer lässt sich in einer Bundesbehörde freiwillige runtergruppieren?)

Schweppes

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Das mag vielleicht die Unterschiede erklären aber letztlich trotzdem noch nicht die Frage, ob du ein zu geringes Entgelt bekommst oder die anderen ein "eigentlich" zu hohes (für die gleiche auszuübende Tätigkeit) - vermutlich dann wohl aber doch letzteres.

Aber die Stellen werden ja auch so ausgeschrieben. Wenn eine 11er-Stelle frei wird, wird diese als 11er-Stelle neu ausgeschrieben. Auf diese darf ich mich dann auch bewerben. Beim Vergleich meiner Stellenausschreibung und der einer Kollegin mit E11 war der Ausschreibungstext in jeder Hinsicht absolut identisch (außer natürlich die Vergütung).

MoinMoin

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Das mag vielleicht die Unterschiede erklären aber letztlich trotzdem noch nicht die Frage, ob du ein zu geringes Entgelt bekommst oder die anderen ein "eigentlich" zu hohes (für die gleiche auszuübende Tätigkeit) - vermutlich dann wohl aber doch letzteres.

Aber die Stellen werden ja auch so ausgeschrieben. Wenn eine 11er-Stelle frei wird, wird diese als 11er-Stelle neu ausgeschrieben. Auf diese darf ich mich dann auch bewerben. Beim Vergleich meiner Stellenausschreibung und der einer Kollegin mit E11 war der Ausschreibungstext in jeder Hinsicht absolut identisch (außer natürlich die Vergütung).
Identische Stellenausschreibungen müssen nicht zwingend zu identischen Arbeitsvorgängen und damit identische Eingruppierungen führen.

Mitarbeit bei der AG X
kann heißen:
Protokolle schreiben
Kaffee kochen und Kekse auffüllen
Tischvorlagen erstellen
Die Leitung übernehmen.

also irgendwas zwischen EG3 und EG15

Wenn er jedoch würfelt oder übertariflich zahlt, weil er keine schriftlichen Tätigkeitsübertragungen macht, dann ...

s.o.

clarion

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Es riecht schon so, dass Tarifrecht  nicht korrekt angewandt wird, v.a. wenn E11 Stellen neu ausgeschrieben werden sich E9er und E10er bewerben können und sich an der Tätigkeit rein gar nichts ändert. Das hat dann ja auch nichts mehr mit Altlast zu tun.

Aber was habt ihr da für einen lausigenn PR ? Schreibe doch mal eine Mail. Eine Tätigkeitsbeschreibung solltest Du Dir selbstredend aushändigen lassen.

Und zudem solltest Du auch bedenken,  dass Höhergruppierungen zu einem ungünstigen Zeitpunkt finanziell teuer sind, weil die Stufenlaufzeit wiedermit Null neu beginnt.

maxg

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...Und zudem solltest Du auch bedenken,  dass Höhergruppierungen zu einem ungünstigen Zeitpunkt finanziell teuer sind, weil die Stufenlaufzeit wieder mit Null neu beginnt.

Wieder so ein Satz, der mich zurückwirft. Da denke ich, dass ich als Beamter und Vorgesetzter von TB'en einigermaßen verstanden habe, wie es im TVöD läuft und dann kommt so eine Denksportaufgabe  ;)

Bastel

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Vermutlich wird er TE einfach verarscht ::) Irgendwann gibts dann eine "Beförderung" ohne dass sich etwas ändert, oder auch nicht...