Hallo zusammen,
Ich bin zur Zeit Tarifbeschäftigter (TV-L) mit fast 30-jähriger Zugehörigkeit im ÖB bei Stadt, Kreis und Landesverwaltung. Nunmehr kam eine Anfrage aus dem politischen Raum, ob ich mir vorstellen könnte als parteiloser Kandidat für die Kommunalwahlen im Herbst zur Verfügung zur stehen.
Soweit so gut, unabhängig davon, ob man sich das „antuen“ möchte, stellten sich mir natürlich auch recht schnell statusrechtliche Fragen. Die Selbstrecherche im Netz ohne tiefere Kenntnisse im Beamtenrecht, hat für mich folgende Frage aufgeworfen.
Inwieweit interpretiere ich das richtig, dass ich durch § 81 Abs. 8 BeamtVG durch meine Vorerfahrung-/Vorverwendung bereits 4 Jahre abdecke, sodass ich nach einer Periode als BM den Mindestpesionsanspruch nach § 81 Abs. 2 LBeamtVG hätte? Oder sehe ich ich das falsch?
Für eine rechtliche Einschätzung wäre ich dankbar.