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[Allg]Ehepartner muss ins Pflegeheim. Muss Immobilie verkauft werden für Pflege?
Carmen1957:
Guten Tag liebe Forumsmitglieder.
Mein Ehemann muss leider ins Pflegeheim gehen, da ich es körperlich nicht mehr schaffe ihn zu pflegen. Ich bin 68 Jahre alt und pensioniert. Mein Mann und ich haben vor 4 Jahren unser Eigenheim verkauft und wohnen seitdem in einer Mietwohnung. Mein Mann und ich hatten uns kurz nach dem Verkauf eine Wohnung gekauft die noch vermietet war und auch jetzt noch vermietet ist. Eigentlich wollten wir gemeinsam in diese Wohnung einziehen, aber aus den Plänen wurde nichts. Nun habe ich gehört, wenn ein Ehepartner in ein Pflegeheim muss, dass wir eventuell die Wohnung verkaufen müssen, um die Pflegekosten zu bezahlen. Bei gesetzlich Krankenversicherten tritt dafür das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten, wenn man selbst dazu finaziell nicht in der Lage ist. Diese Kosten können monatlich um die 1800,00 - 2000,00 € betragen. Trifft das für uns auch zu? Man sagte mir, dass das Sozialamt für uns nicht zuständig sei, sondern die Beihilfe. Macht es Sinn die Wohnung selbst zu beziehen oder auf meine Söhne zu überschreiben? Eine Freundin (GKV) von mir war in der gleichen Situation und musste alle Einnahmen und Ausgeben der letzten 10 Jahre dem Sozialamt vorlegen, bei genügend Eigenkapital oder Immobilienwerte würde man die Kosten selbst tragen müssen (was natürlich richtig ist).
Mit freundlichen Gruß
Carmen
Organisator:
Dazu muss man erstmal ein paar Sachen klären, hauptsächlich ob ein Bedarf besteht, der aus dem Einkommen nicht gedeckt werden kann.
Für die Unterbringung deines Ehemannes im Pflegeheim entstehen Kosten, dem gegenüber stehen sein Einkommen und das der Pflegeversicherung.
Weiterhin verfügst du auch über Einkommen, welches zu gewissen Teilen für den Unterhalt deines Ehemanns einzusetzen ist.
Nicht zuletzt verfügt ihr über gemeinsames Einkommen durch den Mietzins aus der Eigentumswohnung.
Zur Vereinfachung würde ich erstmal, bevor an Sozialamt oder ähnliches zu denken ist, alle Einkommen zusammenwerfen, die Kosten für das Pflegeheim sowie für deinen Lebensunterhalt abziehen und schauen, ob überhaupt ein darüber hinausgehender Bedarf besteht.
Ganz grundsätzlich können Schenkungen nach BGB für 10 zurückverlangt werden, wenn der Schenker verarmt. Darauf würde das Sozialamt verweisen und seine Leistungen verweigern. Das Verschenken der Wohnung würde also nichts bringen.
Carmen1957:
Danke für die schnelle Rückmeldung. Alle Einnahmen und Ausgaben von uns habe ich schon zusammengestellt. Unterm Strich fehlen (je nach Pflegheim) um die 1400,00€. Ich habe mit jemanden von der Beihilfe diesbezüglich telefoniert. Die nette Dame sagte mir, dass bei Beamten das Sozialamt nicht zuständig sei, konnte mir aber auch die Frage nicht beantworten an wen ich mich wenden könnte.
Organisator:
--- Zitat von: Carmen1957 am 19.02.2025 12:50 ---Danke für die schnelle Rückmeldung. Alle Einnahmen und Ausgaben von uns habe ich schon zusammengestellt. Unterm Strich fehlen (je nach Pflegheim) um die 1400,00€. Ich habe mit jemanden von der Beihilfe diesbezüglich telefoniert. Die nette Dame sagte mir, dass bei Beamten das Sozialamt nicht zuständig sei, konnte mir aber auch die Frage nicht beantworten an wen ich mich wenden könnte.
--- End quote ---
Sozialhilfe ist unabhängig davon, ob jemand Beamter ist, oder nicht; zumal du das bei deinem Mann auch noch nicht gesagt hast.
Wenn du tatsächlich meinst, mit dem Familieneinkommen nicht auszukommen wäre tatsächlich der nächste Weg der zum Sozialamt. Dort gibt es eine spezielle Stelle für "Hilfe in Einrichtungen" die prüft, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Dort wird auch das Vermögen (bar und z.B. die Eigentumswohnung) entsprechend geprüft.
Die Beihilfe kümmert sich nach meinem Wissen nur um die Pflege- und Krankenkosten.
RagnarDanneskjoeld:
Hallo Carmen.
Vor sechs Jahren kam mein Vater (Beamter) ins Pflegeheim, meine Mutter (ebenfalls Beamtin) machte sich Sorgen um Barvermögen und Haus. Die Auskunft war:
Bei beiden Ehepartnern kann bis zu 15% (?) über dem Existenzminimum vom Einkommen Verwendung finden, nicht jedoch vom Vermögen. Dies sei so wegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Die Beihilfe wollte damals alle Infos haben (Kaptalertragssteuer, Mieteinnahmen, etc.), aber zu keinem Zeitpunkt musste das Vermögen herangezogen werden, obwohl es insgesamt nicht ganz gereicht hat.
Mein Tipp: nimm etwas Geld in die Hand uns lass dich von einem Anwalt sachkundig beraten.
Dir und deinem Mann alles Gute!
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