Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg]Ehepartner muss ins Pflegeheim. Muss Immobilie verkauft werden für Pflege?
Organisator:
Das mit der Beihilfe (wenn der Pflegebedürftige auch Beamter ist) ist wohl zutreffen.
Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter. Tenor:
Um zu vermeiden, dass beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in eine wirtschaftliche Notlage geraten, kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf besonderen Antrag eine weitergehende Beihilfe als einkommensabhängige Mehrleistung zu den Kosten der vollstationären Pflege gewährt werden.
Etwas derartiges sollte es auch auf Landesebene geben und auch die passenden Ansprechpartner.
Leon1981:
Hallo Carmen,
du muss bei dem Dienstherren deines Ehemanns einen Antrag auf erweiterte Beihilfe für die stationären Pflegekosten stellen. Leider ist das ein Thema, was auch bei den Dienstherren nicht immer bekannt ist.
Aber ganz einfach gesagt, muss der Dienstherr sicher stellen das seine Beamten und der Ehepartner keine Sozialhilfe benötigen.
Knucki:
--- Zitat von: Organisator am 19.02.2025 16:00 ---Das mit der Beihilfe (wenn der Pflegebedürftige auch Beamter ist) ist wohl zutreffen.
Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter. Tenor:
Um zu vermeiden, dass beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in eine wirtschaftliche Notlage geraten, kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf besonderen Antrag eine weitergehende Beihilfe als einkommensabhängige Mehrleistung zu den Kosten der vollstationären Pflege gewährt werden.
Etwas derartiges sollte es auch auf Landesebene geben und auch die passenden Ansprechpartner.
--- End quote ---
Ich finde dies sehr spannend und vielleicht für die Zukunft auch beruhigend... Verstehe ich (Beamtin) es richtig, dass dies ggf. auch für meinen Mann (Angestellter) geltend würde, wenn er pflegebedürftig würde und kein Einkommen hätte und somit über mich einen Beihilfeanspruch hätte?
Organisator:
--- Zitat von: Knucki am 20.02.2025 09:25 ---
--- Zitat von: Organisator am 19.02.2025 16:00 ---Das mit der Beihilfe (wenn der Pflegebedürftige auch Beamter ist) ist wohl zutreffen.
Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter. Tenor:
Um zu vermeiden, dass beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in eine wirtschaftliche Notlage geraten, kann im Rahmen einer Härtefallregelung auf besonderen Antrag eine weitergehende Beihilfe als einkommensabhängige Mehrleistung zu den Kosten der vollstationären Pflege gewährt werden.
Etwas derartiges sollte es auch auf Landesebene geben und auch die passenden Ansprechpartner.
--- End quote ---
Ich finde dies sehr spannend und vielleicht für die Zukunft auch beruhigend... Verstehe ich (Beamtin) es richtig, dass dies ggf. auch für meinen Mann (Angestellter) geltend würde, wenn er pflegebedürftig würde und kein Einkommen hätte und somit über mich einen Beihilfeanspruch hätte?
--- End quote ---
Mein Freund Google verwies mich gleich auf die Seite des BVA, wo es zahlreiche ergänzende Informationen gibt und Merkblätter.
Saxum:
Nur ein Hinweis an dieser Stelle, für Bayern ist das in der Beihilfeverordnung explizit für Pflegeleistungen blockiert. Daher ist es gut hier sich zu informieren, umso besser wenn es natürlich klappt.
§ 46 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 BayBhV als Ausschlussklausel für die Pflegeleistungen nach §§ 31-39 BayBhV.
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