Die AO ist, soweit ich es mir erzählen lassen habe, tatsächlich in der Leistungserbringung und der Gesundheitsprüfung "sehr penibel", wenn also irgendwas auffallen sollte, ist bei denen schon die Wahrscheinlichkeit höher, dass die gerne "graben" würden.
Man kann sich denken, dass die Beitragsstabilität so nicht von "ungefähr" kommt.
Kurz zu den Vorsorgeuntersuchungen: Bis zu 160 € insgesamt von allen Rechnungen werden im Kalenderjahr berücksichtigt und entsprechend dem tariflichen Satz erstattet. Für die Rechnungssummen welche diesen Betrag übersteigen werden 1/3 berücksichtigt.
Konkret etwa bei 500 € Rechnungssumme im Kalenderjahr zu Vorsorgeleistungen:
50%: 80 € aus 160 € werden erstattet und darüber hinaus, 50% von 113,33 € also 56,67 €
Demnach hat man von 250 € versicherungsseitig bei 50% Beihilfe, dann 136,67 € erstattet bekommen und 136,67 € ist die Eigenleistung PKV-seitig. Für die Beihilfe kommt es darauf an, was die Beihilfe in welcher Höhe als beihilfefähig anerkannt hat.
Achtung jedenfalls, im Grundtarif ist meines Erachtens nach jedenfalls Kuren nicht mit dabei, sofern man nicht den Zusatztarif "KUR" mit abgeschlossen hat. Mit näheren oder weiteren "Lücken" habe ich mich jetzt damit nicht beschäftigt. Ich bin auch nur ein Laie.
Siehe auch den Beitrag von 2023:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=122336.0Um wieviel die Altersrückstellungen (bei PKV Wechsel nur in der Höhe des Basistarifs) ausmachen, kann man in der jährigen Mitteilung zum "Übertragswert" entnehmen. Daraus kann auch der Berater oder der AO bei bedarf den neuen Beitrag kalkulieren.
Jedoch auch die wichtig, sind Sie sich sicher mit Ihrem Gesundheitszustand und können alle Fragen der AO entsprechend der Fragestellungen und dem Abfragezeitraum beantworten? Immerhin ist in Ihrem Tarif nach 5 Jahren bereits die Möglichkeit der Fahrlässigkeit bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung raus.