Hallo Freunde.
EG8, Zulage für höherwertige Tätigkeit nach 9b (seit 2019)
Auflagen leider nicht komplett geschafft, 1 Zertifikat fehlt leider noch (aus versch. Gründen)
Nun kam
Mitte Februar die Meldung, dass zum
01.01. die Zulage entfällt.
Kann man die Zulage rückwirkend beenden? Müsste man sowas nicht ankündigen, zb "ab nächsten Monat entfällt die Zulage"
Im Endeffekt habe ich ja 1,5 Monate nach 9b Tätigkeit schon meine Arbeit geleistet.
Nun sehe ich in der Februar Abrechnung, dass mir die Zulage, welche in Januar noch bezahlt und auch überwiesen worden ist, im Februar sogar noch abgezogen wird.. für bereits geleistete Arbeit?

Kann der AG einfach das angeblich zuviel gezahlte abziehen? Ich kriege jetzt so wenig nächste Woche überwiesen.. das ist nicht lustig.
Meint ihr das ist alles so korrekt und warum geht es nicht auf 9a zurück (Auflagen erfüllt).
Meine Tätigkeit, die ich jeden Tag ausübe, ändert sich übrigens nicht.. mache nach wie vor das selbe
