Autor Thema: Zulage Entfall  (Read 1061 times)

Kartoffelkopp

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Zulage Entfall
« am: 21.02.2025 11:59 »
Hallo Freunde.

EG8, Zulage für höherwertige Tätigkeit nach 9b (seit 2019)
Auflagen leider nicht komplett geschafft, 1 Zertifikat fehlt leider noch (aus versch. Gründen)
Nun kam Mitte Februar die Meldung, dass zum 01.01. die Zulage entfällt.
Kann man die Zulage rückwirkend beenden? Müsste man sowas nicht ankündigen, zb "ab nächsten Monat entfällt die Zulage"

Im Endeffekt habe ich ja 1,5 Monate nach 9b Tätigkeit schon meine Arbeit geleistet.
Nun sehe ich in der Februar Abrechnung, dass mir die Zulage, welche in Januar noch bezahlt und auch überwiesen worden ist, im Februar sogar noch abgezogen wird.. für bereits geleistete Arbeit?  >:(
Kann der AG einfach das angeblich zuviel gezahlte abziehen? Ich kriege jetzt so wenig nächste Woche überwiesen.. das ist nicht lustig.
Meint ihr das ist alles so korrekt und warum geht es nicht auf 9a zurück (Auflagen erfüllt).
Meine Tätigkeit, die ich jeden Tag ausübe, ändert sich übrigens nicht.. mache nach wie vor das selbe  ;D

SamFisher

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Antw:Zulage Entfall
« Antwort #1 am: 21.02.2025 13:18 »
Wurde die Zulage nach §14 TvÖD bezahlt? Dann muss eigentlich die Tätigkeit angepasst werden und damit fällt die Zulage weg. Wenn nicht, solltest Du mal beschreiben, auf welcher Grundlage die Zulage gewährt wird.

Gegen die Änderung kann man vermutlich wenig machen, aber die Rückforderung des Geldes verstößt für mich gegen den Grundsatz von True und Glauben.

Anders wäre der Fall, hätte man Dir im Dezember mitgeteilt, dass die Tätigkeit/Zulage wegfällt und dann trotzdem weiterbezahlt wurde.

Ich würde das mal mit einem Anwalt, zuerst vielleicht auch mit dem Personalrat besprechen.

Kartoffelkopp

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Antw:Zulage Entfall
« Antwort #2 am: 21.02.2025 13:25 »
Ja wurde nach §14 TvÖD bezahlt.

Mir geht es auch gar nicht darum, dass die Zulage nun entfällt. Das ist mein Problem. Aber mir für bereits geleistete Arbeit Geld weg zu nehmen, finde ich etwas verwirrend.

In §14 steht ja "Wird dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Eingruppierung entspricht, [..] erhält er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage"

Die Tätigkeit wurde ja bis zu der Information des Entfalls Mitte Februar erfüllt. Man kann mich doch nicht 1,5 Monate eine Tätigkeit ausführen lassen und dann danach sagen, das ich dafür aber nicht mein Geld bekomme.


SamFisher

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Antw:Zulage Entfall
« Antwort #3 am: 21.02.2025 14:09 »
Korrekt. Eine Zulage nach §14 ist an die Tätigkeit gekoppelt. Sie kann daher ohne Änderung der Tätigkeit nicht weggenommen werden.

Den entsprechenden Satz hast Du ja zitiert, "für die Dauer der Ausübung".

Man muss Dir also die Tätigkeit wegnehmen (das kann der Arbeitgeber aber im eigenen Ermessen tun) und dann fällt automatisch die Zulage weg.

Sollte jemand im Forum hier das anders sehen, dann gerne ergänzen oder korrigieren.