Meine Erfahrungen hierzu:
1. Als ich verbeamtet wurde war es so, dass das Kindergeld auf meine Frau lief. Ich habe dann nachgefragt ob ich irgendetwas tun muss um den Familienzuschlag zu erhalten. Da wurde mir gesagt, dass es zwingend erforderlich ist, dass das Kindergeld auf mich läuft. Wir haben das ganze dann umgemeldet.
2. Es stand kurz im Raum, dass meine Nichte bei uns einzieht. Hier habe ich die gleiche Frage gestellt, ob ich hier einen Familienzuschlag erhalten könne. Die Antwort war die gleiche aber dieses mal schriftlich:
Guten Morgen Herr XX
ich habe jetzt eine Antwort von unserer Juristin in Ihrem Fall bekommen.
Es ist so, wie sie schon ausgeführt haben, das Sie das Kindergeld für Ihre Nichte erhalten müssen um hier den Familienzuschlag 2 zu erhalten.
Ich bitte Sie in diesem Fall die beigefügte Erklärung zum Familienzuschlag auszufüllen und eine Kopie des Kindergeldbescheides beizufügen.
Ich denke mal, dass diese Antwort genauso auf Stiefkinder übertragbar wäre.