Es sind nicht viele, sondern eher eine knappe Hand voll Fälle, die mir bewusst in Erinnerung sind, in denen eine vorläufige Einstellungszusage nach Akteneinsicht widerrufen wurde. In diesen Fällen (alles Beamte) ließen sich der Akte erhebliche Fehlzeiten (noch deutlich weitreichender, als dies beim TE der Fall zu sein scheint) entnehmen. Dass ein Arbeitgeber einen dankend ablehnt, wenn er erwarten muss, dass der potentiellen Mitarbeiter ein Drittel des Jahres fehlt, halte ich (jedenfalls grundsätzlich) nicht nur für nachvollziehbar, sondern auch für legitim.