Ich bin doch einigermaßen sprachlos, dass dem Bewerber nicht etwa ohne Zeugen nur telefonisch sondern explizit für alle zum Nachlesen per Mail mitgeteilt wird, ihn wegen der Krankheitstage nicht zu berücksichtigen zu wollen, nachdem man sich Sterbeurkunden von engsten Verwandten hat vorlegen lassen???
Soviel Blödheit und / oder Frechheit gehört bestraft. Ich persönlich würde es auf Schadenersatz anlegen, aber nicht mehr unbedingt in so einem Saftladen arbeiten wollen.
Im Gesamtkontext erscheint es mir nicht so, dass Sterbeurkunden vorgelegt worden.
Es scheint mir so, dass nach Ablehnung eine Einwendung des AN erfolgte, die Krankheitszeiten sind außergewöhnlich und haben einen spezifischen äußeren Grund.
Siehe:
Edit: Ich sollte die Sterbeurkunden per Mail an den neuen Arbeitgeber schicken, dann würde man nochmal in die Prüfung gehen und mir eine Rückmeldung geben, auf diese warte ich aktuell noch. Wobei ich das jetzt wo ich nochmal drüber nachdenke schon echt heftig finde. Zudem ich die Umstände ja auch bereits vor Einsicht der Akte erläutert habe.
Ich sehe zwei Wege.
1) Konforntation mit allen prozessualen und kostenrechtlichen Folgen.
2) Vorlage der Sterbeurkunden und hoffen, dass der AG nicht ganz blöde ist und so reagiert.
Für 2. würde ich - per Mail - vor Übersendung der Sterbeurkunden anfragen, ob bei Nachweis der besonderen Situation eine Einstellung erfolgen wird. Diese Anfrage schadet nicht. Zudem filtert man damit heraus, ob der RA - wie in seltenen Fällen möglich - eher an den Mandanten denkt oder eher an seinen Verdienst. Letzteres hat abgenommen, seit sich die Zahl der RA verringert hat und sich auch der durchschnittliche* RA nicht vor Mandatsanfragen retten kann.
*Durchschnittlich im Sinne von Präsenz am Markt.