Autor Thema: Nach Einstellungszusage trotzdem Absage aufgrund von Krankheitstagen?  (Read 6526 times)

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Den von Dir zitierten Fall hatte ich bei meiner Recherche ebenfalls gefunden. Stützt meine These in der Tat nicht. Ist allerdings auch nur ein erstindtanzliches Urteil ;-)
Vom Fall des TE möchte ich meine Aussage auch losgelöst wissen. Wenn die Akte sonst halbwegs "sauber ist", dürften vier Wochen Erkrankung im Jahresschnitt wahrscheinlich kein k.o.-Kriterium sein. Was mich aber insgesamt stutzig macht: Auch der BRH (hat zumindest in der Vergangenheit) auch die Krankheitszeiten bei seinen eigenen Einstellungen berücksichtigt.

Bruno1982

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Erstmal vielen Dank an alle, die sich hier proaktiv beteiligen. Zu meiner Person bleibt noch zu erwähnen, dass außer den besagten Krankheitstagen nichts negatives vorliegt. Eher im Gegenteil, ich habe sehr gute Beurteilungen und noch nie eine Abmahnung oder ähnliches bekommen. Ich tendiere aktuell tatsächlich rechtlich dagegen vorzugehen, außerdem besitze ich eine Rechtschutzversicherung.

Edit: Ich sollte die Sterbeurkunden per Mail an den neuen Arbeitgeber schicken, dann würde man nochmal in die Prüfung gehen und mir eine Rückmeldung geben, auf diese warte ich aktuell noch. Wobei ich das jetzt wo ich nochmal drüber nachdenke schon echt heftig finde. Zudem ich die Umstände ja auch bereits vor Einsicht der Akte erläutert habe.

clarion

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Mal davon abgesehen, dass ich es gut finde, wenn Recht durchgesetzt wird, musst Du Dich fragen, was Du erreichen möchtest. Willst Du Dich da reinklagen mit allen Konsequenzen? Willst Du eine Entschädigung?

FearOfTheDuck

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Sterbeurkunde zu fordern finde ich schon etwas pervers. Mal davon ab, was diese Daten einen AG gehen sollten. Man will also schauen: "Aha, der Bewerber versucht uns doch nicht zu belügen.", oder wie? Solch ein krummes Vertrauensverhältnis werde ich gar nicht mehr haben wollen. Hat man auch deine Geburtsurkunde verlangt, als Beleg, dass du lebst?  :o

Drum: Siehe die Frage von @clarion.

clarion

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Sterbeurkunde mailen....  Haben die noch alle Tassen im Schrank?

Das hast Du doch hoffentlich gut dokumentiert.

2strong

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Edit: Ich sollte die Sterbeurkunden per Mail an den neuen Arbeitgeber schicken, dann würde man nochmal in die Prüfung gehen und mir eine Rückmeldung geben...
Sowas habe ich tatsächlich auch noch nie gehört.

Bruno1982

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Sterbeurkunde mailen....  Haben die noch alle Tassen im Schrank?

Das hast Du doch hoffentlich gut dokumentiert.

Natürlich, ich habe ja die Mail welche ich geschickt habe.

Bruno1982

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Ich habe soeben die Absage per Mail erhalten:

"Sehr geehrter Herr ****,
 
wie telefonisch bereits mitgeteilt, müssen  wir Ihnen leider mitteilen, dass wir nach Sichtung Ihrer Personalakte von einer Einstellung aufgrund der hohen Anzahl an Fehlzeiten absehen müssen.
 
Wir wünschen Ihnen für Ihre private und berufliche Zukunft alles Gute.
 
Freundliche Grüße,"


Ich werde daher heute einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kernkompetenz TVöD beauftragen.

Casa

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Der Arbeitgeber muss eine Einschätzung treffen. Diesbezüglich sehe ich nicht, dass der AN irgendetwas beitragen muss. Der AN muss dem AG zudem keinen Nachweis erbringen, wenn er die Krankheitszeiten begründet. Das wird m. E. im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht anders sein.
Bei der Anforderung der Sterbeurkunden kommt wohl das übliche Verwaltungsprocedere durch, dass Angaben belegt werden müssen.
Das zwei Angehörige verstorben sind, wird sich wohl selten jemand ausdenken.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

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Ich bin doch einigermaßen sprachlos, dass dem Bewerber nicht etwa ohne Zeugen nur telefonisch sondern explizit für alle zum Nachlesen per Mail mitgeteilt wird, ihn wegen der Krankheitstage nicht zu berücksichtigen zu wollen, nachdem man sich Sterbeurkunden von engsten Verwandten hat vorlegen lassen???

Soviel Blödheit und / oder Frechheit gehört bestraft. Ich persönlich würde es auf Schadenersatz anlegen, aber nicht mehr unbedingt in so einem Saftladen arbeiten wollen.

Flying

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Die Formulierung ist nicht glücklich und auch etwas merkwürdig, aber ich wäre doch eher froh, dass ich bei so einem Arbeitgeber nicht angestellt bin..

Was willste denn mit ner Klage (die vermutlich ewig dauern wird) erreichen?

Casa

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Zitat
Ich bin doch einigermaßen sprachlos, dass dem Bewerber nicht etwa ohne Zeugen nur telefonisch sondern explizit für alle zum Nachlesen per Mail mitgeteilt wird, ihn wegen der Krankheitstage nicht zu berücksichtigen zu wollen, nachdem man sich Sterbeurkunden von engsten Verwandten hat vorlegen lassen???

Soviel Blödheit und / oder Frechheit gehört bestraft. Ich persönlich würde es auf Schadenersatz anlegen, aber nicht mehr unbedingt in so einem Saftladen arbeiten wollen.

Im Gesamtkontext erscheint es mir nicht so, dass Sterbeurkunden vorgelegt worden.


Es scheint mir so, dass nach Ablehnung eine Einwendung des AN erfolgte, die Krankheitszeiten sind außergewöhnlich und haben einen spezifischen äußeren Grund.

Siehe:
Zitat
Edit: Ich sollte die Sterbeurkunden per Mail an den neuen Arbeitgeber schicken, dann würde man nochmal in die Prüfung gehen und mir eine Rückmeldung geben, auf diese warte ich aktuell noch. Wobei ich das jetzt wo ich nochmal drüber nachdenke schon echt heftig finde. Zudem ich die Umstände ja auch bereits vor Einsicht der Akte erläutert habe.

Ich sehe zwei Wege.

1) Konforntation mit allen prozessualen und kostenrechtlichen Folgen.
2) Vorlage der Sterbeurkunden und hoffen, dass der AG nicht ganz blöde ist und so reagiert.

Für 2. würde ich - per Mail - vor Übersendung der Sterbeurkunden anfragen, ob bei Nachweis der besonderen Situation eine Einstellung erfolgen wird. Diese Anfrage schadet nicht. Zudem filtert man damit heraus, ob der RA - wie in seltenen Fällen möglich - eher an den Mandanten denkt oder eher an seinen Verdienst. Letzteres hat abgenommen, seit sich die Zahl der RA verringert hat und sich auch der durchschnittliche* RA nicht vor Mandatsanfragen retten kann.

*Durchschnittlich im Sinne von Präsenz am Markt.
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FearOfTheDuck

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Sterbeurkunde mailen....  Haben die noch alle Tassen im Schrank?

Das hast Du doch hoffentlich gut dokumentiert.

Natürlich, ich habe ja die Mail welche ich geschickt habe.

clarion

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So wie Bruno es beschrieben hat, hat er die Sterbeurkunden vorgelegt, weil man ihm eine Prüfung des Sachverhaltes versprochen hat und trotzdem gab es eine Ablehnung wegen der Krankheitstage. Das ist schon gelinde gesagt schräg!

hondafahrer26

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Den von Dir zitierten Fall hatte ich bei meiner Recherche ebenfalls gefunden. Stützt meine These in der Tat nicht. Ist allerdings auch nur ein erstindtanzliches Urteil ;-)
Vom Fall des TE möchte ich meine Aussage auch losgelöst wissen. Wenn die Akte sonst halbwegs "sauber ist", dürften vier Wochen Erkrankung im Jahresschnitt wahrscheinlich kein k.o.-Kriterium sein. Was mich aber insgesamt stutzig macht: Auch der BRH (hat zumindest in der Vergangenheit) auch die Krankheitszeiten bei seinen eigenen Einstellungen berücksichtigt.

Bei durchschnittlichen 230 Arbeitstagen im Jahr finde ich 20 Krankheitstage jetzt nicht gerade wenig..  :-X