Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Dienstjubiläum
derturbo:
Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal eure Expertenmeinug zum Zeitpunkt des Dienstjubiläums.
Beschäftigt bei der Sparkasse (durchgängig die Selbe) seit 01.01.2001.
Grundwehrdienst vom 01.01 2000 bis 31.10.2000.
Habe ich mein 25 jähriges Jubiläum am 01.01.2026 oder jetzt am 01.03.2025.?
Ist die Grundlage Paragraph 34 Absatz 3 ?
Danke im Voraus für eure Einschätzung.
BAT:
Am 01.01.2026.
EInmal ist das ja nicht derselbe Arbeitgeber und eine Unterbrechung kann ja nun absolut nicht konstatiert werden.
Thomber:
Grundwehrdienst unterbricht die berufliche Tätigkeit im Kontext zu Jubiläum nicht.
McOldie:
Ist im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt
§ 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
(1) 1Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet; bei Auszubildenden und sonstigen in Berufsausbildung Beschäftigten wird die Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung angerechnet. 2Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung gilt als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifordnungen und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.
BAT:
Nur wenn die Dienstzeit unterbrochen wird, was hier nicht der Fall ist.
Das ist hier nicht der Fall!
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