Autor Thema: Dienstjubiläum  (Read 2633 times)

derturbo

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Dienstjubiläum
« am: 23.02.2025 17:04 »
Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal eure Expertenmeinug zum Zeitpunkt des Dienstjubiläums.
Beschäftigt bei der Sparkasse (durchgängig die Selbe) seit 01.01.2001.
Grundwehrdienst vom 01.01 2000 bis 31.10.2000.

Habe ich mein 25 jähriges Jubiläum am 01.01.2026 oder jetzt am 01.03.2025.?

Ist die Grundlage Paragraph 34 Absatz 3 ?

Danke im Voraus für eure Einschätzung.

BAT

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #1 am: 24.02.2025 12:51 »
Am 01.01.2026.

EInmal ist das ja nicht derselbe Arbeitgeber und eine Unterbrechung kann ja nun absolut nicht konstatiert werden.

Thomber

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #2 am: 24.02.2025 13:20 »
Grundwehrdienst unterbricht die berufliche Tätigkeit im Kontext zu Jubiläum nicht.

McOldie

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #3 am: 24.02.2025 14:17 »
Ist im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt
§ 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

(1) 1Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung wird auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet; bei Auszubildenden und sonstigen in Berufsausbildung Beschäftigten wird die Wehrdienstzeit auf die Berufszugehörigkeit jedoch erst nach Abschluss der Ausbildung angerechnet. 2Die Zeit des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung gilt als Dienst- und Beschäftigungszeit im Sinne der Tarifordnungen und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes.

BAT

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #4 am: 24.02.2025 14:27 »
Nur wenn die Dienstzeit unterbrochen wird, was hier nicht der Fall ist.

Das ist hier nicht der Fall!

Schokokeks

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #5 am: 25.02.2025 07:15 »
Ist es denn so wichtig, was für ein Datum auf einem Stück Papier steht?  ???
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

andi1504

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #6 am: 25.02.2025 11:12 »
Soweit auf das Arbeitsverhältnis damals der BAT Anwendung fand, waren Zeiten eines Grundwehr-/Ersatzdienstes vollständig auf die Dienstzeit nach § 20 BAT anzurechnen. Im Rahmen der Überleitung zum TVöD wurden diese Zeiten für die Anwendung des  § 23 Abs. 2 TVöD als Beschäftigungszeit im Sinne des § 34 Abs. 3 TVöD berücksichtigt (siehe § 14 Abs. 2 TVÜ). Insofern solltest Du Dein 25-jähriges Jubiläum am 01.03.2025 haben.

Für den Bereich BAT-O gab es meines Wissens eine solche Dienstzeitregelung nicht. Bin mir hier aber nicht sicher.


BAT

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #7 am: 25.02.2025 11:39 »
Es gibt keine Dienstzeit mehr im TVÖD, auch nicht als Bestandsschutz.

Die Beschäftigungszeit beginnt hier erst am 01.01.2001, kann also auch von einer Aktivität, die bis Oktober 20 herrschte nicht unterbrochen worden sein.

andi1504

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #8 am: 25.02.2025 12:52 »
Es gibt keine Dienstzeit mehr im TVÖD, auch nicht als Bestandsschutz.

Die Beschäftigungszeit beginnt hier erst am 01.01.2001, kann also auch von einer Aktivität, die bis Oktober 20 herrschte nicht unterbrochen worden sein.

Natürlich gibt es für die vom BAT in den TVöD übergeleiteten Beschäftigten einen Bestandsschutz. Dieser ist in Bezug auf die Dienstzeit geregelt im § 14 Abs. 2 TVÜ ("des BAT anerkannte Dienstzeit").

BAT

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Antw:Dienstjubiläum
« Antwort #9 am: 25.02.2025 13:35 »
Das Stichwort ist "anerkannt". Sollte dies bereits erfolgt sine, hätte TE die Frage nicht stellen müssen. Insofern dürfte sie bei Überleitung nicht anerkannt worden sein und dies ist - meines Wissens - nicht mehr nachholbar.