Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

rückwirkende Höhergruppierung/ Stufenlaufzeit

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KlammeKassen:

--- Zitat von: RosaW am 27.02.2025 10:09 ---Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.

Ja, die höherwertige Tätigkeit begann am 01.10.2021. es erfolgte dann die übliche Überprüfung und es hieß zunächst, das kein Anlass für eine höhere Eingruppierung besteht. Das sollte ich unterschreiben und dann wäre es gut gewesen. Habe ich aber nicht unterschrieben und dann wurde weiter geprüft und plötzlich kam doch etwas höheres raus.

Mittlerweile glaube ich, das es so richtig ist. Ist ja zum Glück nicht mehr so lange bis Oktober.

Die lange Bearbeitungszeit ist bei uns im Hause so üblich  ;)

--- End quote ---

Habe ich mir fast gedacht  ;).

Musstest du denn immer wieder nachhaken oder sind sie tatsächlich aus freien Stücken jetzt noch auf dich zugekommen?

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