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Dienstbefreiung für Prüfung

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sgtpeppermm:
Steht mir vor der Abschluss-Prüfung des Angestellten I-Lehrganges Urlaub zur Vorbereitung zu?

LokiWuff:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG
(TVAöD-BBiG)

--- Zitat ---§ 12a
Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
(1) Auszubildenden ist das Ausbildungsentgelt (§8) für insgesamt fünf Ausbil-
dungstage fortzuzahlen, um sich vor den in den Ausbildungsordnungen vorge-
schriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung
auf die Prüfung vorbereiten zu können; bei der Sechstagewoche besteht dieser
Anspruch für sechs Ausbildungstage.
(2) Der Freistellungsanspruch nach Absatz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die Aus-
zubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung besonders zusammenge-
fasst werden; es besteht jedoch mindestens ein Anspruch auf zwei Ausbil-
dungstage.
(3) Im Übrigen gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Re-
gelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechend.
--- End quote ---

Antwort: Ja

Thomber:
Der Angestellten I-Lehrgang ist eine "einführende Weiterbildung" und keine Ausbildung. Kann also die zitierte Norm daher einschlägig sein?

LokiWuff:

--- Zitat von: Thomber am 25.02.2025 12:45 ---Der Angestellten I-Lehrgang ist eine "einführende Weiterbildung" und keine Ausbildung. Kann also die zitierte Norm daher einschlägig sein?

--- End quote ---

Bei uns ist der Angestellten Lehrgang I der Verwaltungsfachangestellte (3 jährige Ausbildung) - daher Ja.

sgtpeppermm:
Hier bei uns -in Niedersachsen- ist der A1-Lehrgang tatsächlich eine Fortbildung für Quereinsteiger.

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