Autor Thema: Dienstbefreiung für Prüfung  (Read 1579 times)

sgtpeppermm

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Dienstbefreiung für Prüfung
« am: 25.02.2025 12:05 »
Steht mir vor der Abschluss-Prüfung des Angestellten I-Lehrganges Urlaub zur Vorbereitung zu?

LokiWuff

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Antw:Dienstbefreiung für Prüfung
« Antwort #1 am: 25.02.2025 12:13 »
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG
(TVAöD-BBiG)
Zitat
§ 12a
Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

(1) Auszubildenden ist das Ausbildungsentgelt (§8) für insgesamt fünf Ausbil-
dungstage fortzuzahlen, um sich vor den in den Ausbildungsordnungen vorge-
schriebenen Abschlussprüfungen ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung
auf die Prüfung vorbereiten zu können; bei der Sechstagewoche besteht dieser
Anspruch für sechs Ausbildungstage.
(2) Der Freistellungsanspruch nach Absatz 1 verkürzt sich um die Zeit, für die Aus-
zubildende zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung besonders zusammenge-
fasst werden; es besteht jedoch mindestens ein Anspruch auf zwei Ausbil-
dungstage.
(3) Im Übrigen gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Re-
gelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechend.

Antwort: Ja

Thomber

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Antw:Dienstbefreiung für Prüfung
« Antwort #2 am: 25.02.2025 12:45 »
Der Angestellten I-Lehrgang ist eine "einführende Weiterbildung" und keine Ausbildung. Kann also die zitierte Norm daher einschlägig sein?

LokiWuff

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Antw:Dienstbefreiung für Prüfung
« Antwort #3 am: 25.02.2025 13:04 »
Der Angestellten I-Lehrgang ist eine "einführende Weiterbildung" und keine Ausbildung. Kann also die zitierte Norm daher einschlägig sein?

Bei uns ist der Angestellten Lehrgang I der Verwaltungsfachangestellte (3 jährige Ausbildung) - daher Ja.

sgtpeppermm

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Antw:Dienstbefreiung für Prüfung
« Antwort #4 am: 25.02.2025 13:07 »
Hier bei uns -in Niedersachsen- ist der A1-Lehrgang tatsächlich eine Fortbildung für Quereinsteiger.

Sjuda

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Antw:Dienstbefreiung für Prüfung
« Antwort #5 am: 25.02.2025 13:27 »
Bei den Angestellten-/Beschäftigtenlehrgängen handelt es sich nicht um Ausbildungen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.  Die Teilnehmer sind keine Auszubildenden, sondern normale Tarifbeschäftigte, die berufsbegleitend eine Fortbildung absolvieren. Somit ist der Geltungsbereich des TVAöD nicht eröffnet.

Dass die Abschlüsse -  Ausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter und auf der anderen Seite Abschluss eines Lehrgangs, der (nur) tariflich anerkannt ist - bei der Stellenbesetzung und Eingruppierung gleichbehandelt werden, hat damit auch nichts zu tun.







LokiWuff

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Antw:Dienstbefreiung für Prüfung
« Antwort #6 am: 25.02.2025 13:43 »
Wenn mit dem Ier Lehrgang der Basislehrgang Verwaltung gemeint ist (Hessen) hat der HVSV hierzu eine Empfehlung veröffentlicht:
https://www.hvsv.de/downloads

Rechtsgrundlagen -> Dienstbefreiung

Schokokeks

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Antw:Dienstbefreiung für Prüfung
« Antwort #7 am: 26.02.2025 07:20 »
Und wie leitet sich jetzt ein (gesetzlicher) Anspruch aus einer Empfehlung ab?  ???
Quereinsteiger mit Hang zum Monk