Guten Morgen,
der Grundtarif der BBKK heißt "BeihilfeComfort", der stationäre Tarif "BeihilfeKlinikPlus" und der Ergänzungstarif "BeihilfeErgänzungPlus", das soll jetzt nichts zugunsten oder ungunsten der BBKK aussagen: Das geht jetzt erstmal auf die Frage nach dem Tarifnamen ein. Per se "Schlecht" ist er aber auch nicht, kann man mit anderen Versicherungen am Markt vergleichen.
Es ist ein tatsächlich ein "Halbwissen" oder Mythos dass viele Tarife oder geschlossene Tarife zu einer schlechteren Beitragsstabilität führen würden. Die regulären Tarife sind in der Regel so ausgestaltet, dass diese dem Äquivalenzprinzip bei der Tarifkalkulation entsprechen.
Was für eine Kalkulation und auch für Beitragssteigerungen herangezogen werden kann ist in
§ 2 ff KVAV und anderen Normen festgehalten. Das Ziel der Kalkulation ist grundsätzlich immer ein "lebenslang gleicher Beitrag", aber entkommt natürlich nicht den wirtschaftlichen Kostenfaktoren, veränderlichen Zinsen und Sterbe/Lebenswahrscheinlichkeiten und soll daher nach Überschreitung der Schwellenwerte angepasst werden, damit der Tarif länger tragbar bleibt. Denn die vorheriger Kalkulation basierte ja noch auf vorherigen Annahmen, welche die "jetzigen Kostensprünge" nicht inkludiert hatten.
Kurz und grob gesagt, mit der Wahl des Versicherungsunternehmens kann man eigentlich nicht viel falsch machen, falls man einen mit einem "günstigen Beitrag" erwischt, also sogenannte Lockvogeltarife die es früher vor der Versicherungspflicht gab, und sich weigert in einen regulären Tarif nach Optionsrecht oder nach § 204 VVG zu wechseln. Dann hat man halt xyz Jahre "Geld gespart" und muss später die Differenz aufholen. Das gleicht sich dann aus. Die Frage ist dann bei Beihilfeberechtigten vielmehr, ob man für "Luxusleistungen" die Über die Beihilfe hinausgehen, selbst "darauf zahlen" will oder nicht.
Keine absolute Gewähr, ich bin kein Aktuar oder weder noch ein Fachmensch für Versicherungen. Meine Aussagen sind auch als Laie geschrieben und zu verstehen. Jedoch ist die Gestaltung der Tarife meiner Kenntnis nach so grob ausgestaltet.
Jedenfalls, bevor es tatsächlich an das ziehen der Öffnungsaktion geht, wäre es empfehlenswert mittels anynomer Risikovorabfragen sich bei allen für sich in Frage kommenden Krankenversicherer abzutasten, welche zu welchem Risikozuschlag welche Tarifkombinationen anbieten würde. Je nach Vorerkrankung und vorgelegten Unterlagen bewerten die Krankenversicherer tatsächlich das ein und gleiche Risiko anderes. Manchmal gibt es sogar trotz Öffnungsaktion einen (abgespeckten) Beihilfeergänzungstarif dazu - das ist ja nicht versagt, es besteht nur halt kein "Anspruch" darauf.
Ohne den "großen Beihilfeergänzungstarif" ist die Barmenia meines Erachtens nach auch mit jedem anderen Krankenversicherer am Markt relativ vergleichbar. Da gibt es auch einige die im Grundtarif keine Höchststummen bei den Gebührenordnungen, Hilfsmitteln oder Heilmittel haben.