Autor Thema: PKV-Öffnungsaktion: Barmenia, Union, BBKK - oder doch Debeka? Beitragsstabilität  (Read 2469 times)

bab

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Guten Morgen,

ich würde mich über eure Ideen zu und Erfahrungen mit den oben genannten Versicherungen freuen, v.a. bezüglich auf die Beitragsstabilität der Tarife. Oder einen Wink in die richtige Richtung, damit ich mich selbst weiter informieren kann.

Der GK-Tarif der Barmenia bietet sehr gute Leistungen, auch ohne den Beihilfeergänzungstarif (der mir aufgrund der Öffnungsaktion verwehrt bleibt). Union und BBKK haben wohl einen ähnlichen Tarif (weiß jemand den Namen?), der aber etwas teurer ist.
Wie kann ich denn wissen, wie beitragsstabil die einzelnen angebotenen Tarife vermutlich sein werden? Gibt es ein PKV-Ranking o.ä. und ist das überhaupt aussagekräftig mit Bezug auf einzelne Tarife?

Ich habe (Achtung, gefährliches Halbwissen) im Rahmen meiner Recherchen aufgeschnappt, dass PKVs, die viele Tarife anbieten, weniger stabile Beiträge haben, weil sie die Tarife entsprechend schnell schließen müssen. Ist das eine Kröte, die ich in der ÖA schlucken muss, um an einen guten Tarif zu kommen?

Clarion hat mich dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass die Debeka vermutlich nur drei Tarife anbiete.
Nun wäre die Debeka aber eher ein Gegenbeispiel für den von mir wiedergegebenen Zusammenhang, richtig?

Für jeden Hinweis im Vorhinein schon einmal vielen Dank.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,928
Die Debeka  bietet nur einen Beamtentarif an! Unisex- Tarife sind geschlossen, das heißt es gibt keine Neuaufnahmen.

Ich glaube aber, das bei den aktuellen hohen Preissteigerungen für Krankenversicherung und Pflege die Statistiken der Vergangenheit wenig Aussagewert haben.

Saxum

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 466
Guten Morgen,

der Grundtarif der BBKK heißt "BeihilfeComfort", der stationäre Tarif "BeihilfeKlinikPlus" und der Ergänzungstarif "BeihilfeErgänzungPlus", das soll jetzt nichts zugunsten oder ungunsten der BBKK aussagen: Das geht jetzt erstmal auf die Frage nach dem Tarifnamen ein. Per se "Schlecht" ist er aber auch nicht, kann man mit anderen Versicherungen am Markt vergleichen.

Es ist ein tatsächlich ein "Halbwissen" oder Mythos dass viele Tarife oder geschlossene Tarife zu einer schlechteren Beitragsstabilität führen würden. Die regulären Tarife sind in der Regel so ausgestaltet, dass diese dem Äquivalenzprinzip bei der Tarifkalkulation entsprechen.

Was für eine Kalkulation und auch für Beitragssteigerungen herangezogen werden kann ist in § 2 ff KVAV und anderen Normen festgehalten. Das Ziel der Kalkulation ist grundsätzlich immer ein "lebenslang gleicher Beitrag", aber entkommt natürlich nicht den wirtschaftlichen Kostenfaktoren, veränderlichen Zinsen und Sterbe/Lebenswahrscheinlichkeiten und soll daher nach Überschreitung der Schwellenwerte angepasst werden, damit der Tarif länger tragbar bleibt. Denn die vorheriger Kalkulation basierte ja noch auf vorherigen Annahmen, welche die "jetzigen Kostensprünge" nicht inkludiert hatten.

Kurz und grob gesagt, mit der Wahl des Versicherungsunternehmens kann man eigentlich nicht viel falsch machen, falls man einen mit einem "günstigen Beitrag" erwischt, also sogenannte Lockvogeltarife die es früher vor der Versicherungspflicht gab, und sich weigert in einen regulären Tarif nach Optionsrecht oder nach § 204 VVG zu wechseln. Dann hat man halt xyz Jahre "Geld gespart" und muss später die Differenz aufholen. Das gleicht sich dann aus. Die Frage ist dann bei Beihilfeberechtigten vielmehr, ob man für "Luxusleistungen" die Über die Beihilfe hinausgehen, selbst "darauf zahlen" will oder nicht.

Keine absolute Gewähr, ich bin kein Aktuar oder weder noch ein Fachmensch für Versicherungen. Meine Aussagen sind auch als Laie geschrieben und zu verstehen. Jedoch ist die Gestaltung der Tarife meiner Kenntnis nach so grob ausgestaltet.

Jedenfalls, bevor es tatsächlich an das ziehen der Öffnungsaktion geht, wäre es empfehlenswert mittels anynomer Risikovorabfragen sich bei allen für sich in Frage kommenden Krankenversicherer abzutasten, welche zu welchem Risikozuschlag welche Tarifkombinationen anbieten würde. Je nach Vorerkrankung und vorgelegten Unterlagen bewerten die Krankenversicherer tatsächlich das ein und gleiche Risiko anderes. Manchmal gibt es sogar trotz Öffnungsaktion einen (abgespeckten) Beihilfeergänzungstarif dazu - das ist ja nicht versagt, es besteht nur halt kein "Anspruch" darauf.

Ohne den "großen Beihilfeergänzungstarif" ist die Barmenia meines Erachtens nach auch mit jedem anderen Krankenversicherer am Markt relativ vergleichbar. Da gibt es auch einige die im Grundtarif keine Höchststummen bei den Gebührenordnungen, Hilfsmitteln oder Heilmittel haben.

bab

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Okay, danke, das beruhigt mich. Letztlich weiß ich es also nicht und kann mich nur mit dem jetzigen Wissen versichern.  :)

Bei mir ist die Öffnungsaktion leider eine ganz sichere Sache, deswegen habe ich auf die anonyme Risikovoranfragen bei mehreren Versicherungen verzichtet.

Saxum

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 466
Auch wenn man meint es wäre eine "sichere Sache" hat die anonyme Risikovorabfrage trotzdem den Vorteil, dass man noch "frei" in der Wahl des Versicherungsunternehmen ist. Denn mit der Öffnungsaktion ist es leider so, dass nur das erste Unternehmen, welches dir die Öffnungsaktion anbietet, dann auch nur verpflichtet ist dich aufzunehmen. Alle anderen Krankenversicherer müssen das nicht mehr. Das sieht man auch im finalen Antrag an der Frage "ob bei anderen Krankenversicherer auch ein Antrag gestellt wurde".

Dazu kommt natürlich der Faktor, dass ein Versicherungsunternehmen vielleicht meint, dass das mit der Öffnungsaktion vielleicht doch nicht so nötig wäre. Daher auch selbst wenn man sich der Öffnungsaktion sicher ist, lohnt es sich immer noch die Risikovorabfragen anonym durchzuführen.

Das hat man jetzt scheinbar doch nicht gemacht, nicht schlimm - ist dann eben so und dran wird man auch jetzt nicht scheitern. Man muss dann nur halt (laut den Bedingungen der Öffnungsaktion) nur zum ersten Unternehmen gehen, das es angeboten hat - selbst wenn man bei einem andern Unternehmen vielleicht einen leicht besseren Grundtarif hätte.

Beispielsweise jetzt halt am Beispiel der Heilmittelsätze, wenn hier etwa 1,1 oder ohne Begrenzung im Grundtarif angeboten wurde, dann hätte man halt sozusagen zumindest seitens der PKV einen Teil mehr erstattet bekommen. Schlägt aber auch nicht dem Fass den Boden aus. Wichtig für mich persönlich wäre, dass neben den fehlenden Höchstgrenzen auch kein geschlossener Katalog oder Begrenzungen vorhanden sind - damit halt zumindest PKV seitig, etwas erstattet wird.

bab

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Ja, genau. Ich habe mich für den derzeit besten Grundtarif in der Öffnungsaktion entschieden. Wirklich niemand (diverse Makler, Vertreter mehrerer PKVs) kam bei mir auf die Idee, dass es ohne Öffnungsaktion ginge.
Grundsätzlich haben all diese Leute ein Interesse daran, mich ohne Öffnungsaktion zu versichern, um eine Provision zu bekommen. Und trotzdem hat es nicht einer von ihnen versucht. Ich denke, der Drops war und ist eindeutig gelutscht. Macht aber nichts, ich bin froh, dass es die Öffnungsaktion gibt.

Einen Antrag stelle ich nur bei dem einen Versicherer, für den ich mich entscheide. Bei niemand anderem habe ich irgendetwas unterschrieben und damit auch bei niemandem den Öffnungsantrag gestellt.

Für andere: Manche Debeka-Vertreter machen es gerne mal so, dass auch die Öffnungsaktion erst geprüft wird, wenn ein Probeantrag (mit Unterschrift) gestellt wurde. Davon würde ich persönlich abraten und mir stattdessen allgemein den Tarif  nennen lassen, der in der Öffnungsaktion angeboten wird. Notfalls von einem anderen Debeka-Berater, falls sich der erste weigert. Aber nichts unterschreiben! Den Debeka-Mitarbeitern ist es egal, wenn sie etwas falsch machen und dort der Öffnungsantrag gestellt wird. Andere dürfen einen dann nicht mehr versichern und man ist an die Debeka gebunden. Hier den Rechtsweg zu beschreiten und erfolgreich abzuschließen, wird wohl eher nicht vor Ablauf der sechs Monate ab Verbeamtung klappen.

EdekaA11

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Ja, genau. Ich habe mich für den derzeit besten Grundtarif in der Öffnungsaktion entschieden. Wirklich niemand (diverse Makler, Vertreter mehrerer PKVs) kam bei mir auf die Idee, dass es ohne Öffnungsaktion ginge.
Grundsätzlich haben all diese Leute ein Interesse daran, mich ohne Öffnungsaktion zu versichern, um eine Provision zu bekommen. Und trotzdem hat es nicht einer von ihnen versucht. Ich denke, der Drops war und ist eindeutig gelutscht. Macht aber nichts, ich bin froh, dass es die Öffnungsaktion gibt.

Einen Antrag stelle ich nur bei dem einen Versicherer, für den ich mich entscheide. Bei niemand anderem habe ich irgendetwas unterschrieben und damit auch bei niemandem den Öffnungsantrag gestellt.

Für andere: Manche Debeka-Vertreter machen es gerne mal so, dass auch die Öffnungsaktion erst geprüft wird, wenn ein Probeantrag (mit Unterschrift) gestellt wurde. Davon würde ich persönlich abraten und mir stattdessen allgemein den Tarif  nennen lassen, der in der Öffnungsaktion angeboten wird. Notfalls von einem anderen Debeka-Berater, falls sich der erste weigert. Aber nichts unterschreiben! Den Debeka-Mitarbeitern ist es egal, wenn sie etwas falsch machen und dort der Öffnungsantrag gestellt wird. Andere dürfen einen dann nicht mehr versichern und man ist an die Debeka gebunden. Hier den Rechtsweg zu beschreiten und erfolgreich abzuschließen, wird wohl eher nicht vor Ablauf der sechs Monate ab Verbeamtung klappen.

Hallo bab,
für welche PKV hast du dich entschieden?

bab

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Hallo EdekaA11, ich habe dir eine PM geschickt.

Leviathan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Guten Abend bab,
mich würde auch interessieren wo du gelandet bist :)