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Eingruppierung Leiter IT-Service

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Schokokeks:

--- Zitat von: Mentlist am 26.02.2025 07:28 ---Einen Bachelor habe ich nicht, ....

--- End quote ---

Na dann passt doch die 10 👍

MoinMoin:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Behoerden/Beratung/Aktuelles/2018/181031_dritte_Auflage_IT-Kommentar.html
https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf

Hier was zum lesen.


--- Zitat von: Casa am 25.02.2025 18:28 ---
--- Zitat ---Im Rahmen der Wartung und Auslagerung von IT oder im Rahmen der Einführung von neuer Software oder Erweiterung Software arbeite ich mit externen Dienstleistern zusammen und weise diese an.
--- End quote ---

Das ist eher Auftragserteilung aber keine Anweisung.
Wenn die Sekretärin einen Kugelschreiber bestellt, weist sie auch keinen Dritten an, produziere den Kugelschreiber, schicke ihn aus China nach Deutschland, verpacke ihn, lade ihn auf ein Zustellfahrzeug, fahre zum Büro und liefere den Artikel aus.

--- End quote ---
fachliche Weisungsbefugnis ist die Überwachung der Dienstleister, wenn sie etwas machen.

Klar ist das Bestellen eines Servers keine fachliche Weisungsbefugnis, aber wenn dann das externe Team kommt und den Server im Rack einbaut, dann ist es fW
Und somit würde ich die oben beschrieben Tätigkeiten auch als solche ansehen und in der 11 verorten.
(macht allerdings nur 15% der Zeit aus, da fehlen also noch 19% 11er Zeitanteile.



--- Zitat von: Schokokeks am 26.02.2025 07:42 ---
--- Zitat von: Mentlist am 26.02.2025 07:28 ---Einen Bachelor habe ich nicht, ....

--- End quote ---

Na dann passt doch die 10 👍

--- End quote ---
Und nein die EG 10 hat eine Fallgruppe 2 und deswegen ist keinerlei Ausbildungsvoraussetzung für die Tätigkeiten der 10,11,13 notwendig.

Wenn man entsprechende strategische Entscheidungsgewalt hat dann wäre:
Digitalisierung, Projektplanung, Leitung, und Projektdurchführung: 25%

EG13 aus Teil 1 (als wiss HS und damit für dem TE eine EG12

Also man kann bei dem Aufgaben zuschnitt eine Eg11 durchaus vor Gericht durchbringen.

Eine EG12 nicht da mir da die besondere Schwierigkeit als Merkmal fehlt, denn es sind dann doch vielfältige aber keine speziellen Dinge die zu tun sind.

Mentlist:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.02.2025 07:49 ---https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Behoerden/Beratung/Aktuelles/2018/181031_dritte_Auflage_IT-Kommentar.html
https://www.bkpv.de/fileadmin/redaktion/Geschaeftsberichte/2017/Stellenbewertung_Beschaeftigte_in_der_Informations-_und_Kommunikationstechnik.pdf


--- End quote ---

Das Dokument ist gut und aufschlussreich.
Hier geht es aber um Bund und ich unterliege TVöD VKA Kommunen.
Würde es trotzdem Anwendung finden oder kann ich mich auf dort beschriebene Beispiele berufen?

Dpunkt:
Kannst du aber analog auf VKA anwenden. Wir haben vor ein paar Jahren auch alle ITler Stellen hier in unserem LK einer Neubewertung unterzogen und die Richtlinie vom Bund als Orientierungshilfe herangezogen.

D-x:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.02.2025 07:49 ---Wenn man entsprechende strategische Entscheidungsgewalt hat dann wäre:
Digitalisierung, Projektplanung, Leitung, und Projektdurchführung: 25%

EG13 aus Teil 1 (als wiss HS und damit für dem TE eine EG12

Also man kann bei dem Aufgaben zuschnitt eine Eg11 durchaus vor Gericht durchbringen.

Eine EG12 nicht da mir da die besondere Schwierigkeit als Merkmal fehlt, denn es sind dann doch vielfältige aber keine speziellen Dinge die zu tun sind.

--- End quote ---

Wenn der Gedanke ist, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale anstatt der ITK-Merkmale heranzuziehen: Das kann man sich doch aber nicht aussuchen, oder irre ich? Bei der hier dargestellten Tätigkeitsdarstellung sind aus meiner Sicht die ITK-Tätigkeitsmerkmale einschlägig und anzuwenden.

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