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Minusstunden bei Krankheit
Johanndulli:
Hey, wie ist es genau geregelt, wenn man krankgeschrieben ist und dadurch dann eine menge Minusstunden macht?
Ich hätte in der Woche eh nur an einem Tag für 6 stunden arbeiten sollen und habe auch nur die gutgeschrieben bekommen auf meinem Zeitkonto. Ich habe einen Vollzeitvertrag. Ich hätte eh nur 2 Tage die Woche arbeiten sollen, den einen Tag davon habe ich mir noch frei genommen, da ich ihn brauchte. Ich und alle anderen Kollegen werden auch die ganze Zeit schon mit zu wenig Stunden eingeplant.
Also meine Fragen dazu:
1. Kann man generell Minusstunden machen, wenn man Krankgeschrieben ist?
2. Ist es rechtens, wenn man ständig mit Minus eingeplant wird?
3. Wo finde ich die entsprechenden gesetztestexte zu diesem Thema?
4. Was genau steht dazu im TvöD?
Danke im voraus!
Fitch:
Guck mal ins arbeitszeitgesetz, da steht alles drin.
1. Und 2. Kann man mit nein beantworten.
Casa:
1. nein.
2. Wenn du Arbeitszeitguthaben hast ist es meines Wissens möglich, dass dich der Arbeitgeber für weniger Stunden einplant. Hast du kein Arbeitszeitguthaben, könnte es auch möglich sein, dass dich der Arbeitgeber für weniger Stunden einplant.
Das Arbeitszeitkonto dient gerade dazu Arbeitsspitzen abzufangen und Zeiten mit weniger Arbeit über das Arbeitszeitkonto abzufedern. Die Grenze ist jedenfalls das maximal festgelegte Minus an Arbeitszeit, bspw. -10 Stunden.
xavires:
Nein, wenn dein Arbeitgeber dich absichtlich mit weniger Stunden einplant, sodass du Minusstunden anhäufst, ist das problematisch. In einem Vollzeitvertrag hast du einen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitszeit. Werden weniger Stunden eingeplant als vertraglich vereinbart, muss der Arbeitgeber trotzdem das vertraglich geschuldete Gehalt zahlen. Falls du in einem Arbeitszeitkonto-System bist, kann der Arbeitgeber nur im Rahmen der zulässigen Flexibilisierung Stunden aufbauen oder abbauen.
Geometry Dash
MoinMoin:
Also es ist doch eher ein Problem vom Dienstplan als das einer AU, so klingt das für mich.
zu1) Wenn du mit Minusstunden in deinem Dienstplan eingeplant und du krank bist, dann machst du keine Minusstunden laut Dienstplan.
Denn deine eingeplanten Sollstunden werden dir zu 100% gutgeschrieben.
Der Dienstplan, der einmal verbindlich festgelegt wurde, kann nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden.
zu 2) Kniffelig, eine gewissen Zeit kann man im Minus geplant werden, sofern es im Ausgleichszeitraum dann ausgeglichen wird. Wie zu verfahren ist, wenn dem AG bei Erstellung des Dienstplanes bekannt ist, dass man AU sein wird/ist, muss man im Einzelfall prüfen:
Urteil Az.: 2 Sa 197/22 Sächsische AG
Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat in einem arbeitsrechtlichen Urteil entschieden, dass eine Mitarbeiterin im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung, die aufgrund einer Zahnoperation arbeitsunfähig war, Anspruch auf Schadenersatz für nicht geleistete Dienste hat. Dies beruht darauf, dass der Arbeitgeber die Dienstplanung nicht nach billigem Ermessen gestaltet hat, indem die Klägerin für die Zeit ihrer angekündigten Arbeitsunfähigkeit nicht eingeplant wurde. Somit stand der Klägerin eine Entgeltfortzahlung für zwei ausfallende Schichten zu.
Am besten sich mal durch die Frage "Dienstplan bei Krankheit" und "Minusstunden laut Dienstplan" durch die Urteile googlen.
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