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Minusstunden bei Krankheit

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Alexander79:
Naja MoinMoin... das mit der Krankenschwester kann man verstehen.
Aber für solche Fälle sollte es so etwas wie einen fiktiven Jahresplan geben.

Sieht aber der aktuelle Dienstplan in der Tat nur ein oder zwei Tage vor und du wirst krank dann hast du wie geschrieben Pech gehabt.
Geht aber auch anders. Bist du zB in der Pflege und laut Dienstplan von Mo-So eingeplant und bist die Woche komplett krank, machst du eben "Plusstunden".

MoinMoin:

--- Zitat von: Alexander79 am 24.03.2025 06:35 ---Naja MoinMoin... das mit der Krankenschwester kann man verstehen.
Aber für solche Fälle sollte es so etwas wie einen fiktiven Jahresplan geben.

--- End quote ---
Ein Dienstplan, den man von Woche zu Woche plant ist mE nicht erlaubt.

--- Zitat ---Sieht aber der aktuelle Dienstplan in der Tat nur ein oder zwei Tage vor und du wirst krank dann hast du wie geschrieben Pech gehabt.

--- End quote ---
Eben und hast dadurch auch keine Minusstunden wegen Krankheit gemacht.
Ich mach ja auch kein Minus, wenn ich Sa/So krank bin.

Wenn du in der Woche wo du mit plus Stunde eingeplant wirst (die es dann ja auch geben muss) krank wirst, hat der AG Pech gehabt.



--- Zitat ---Geht aber auch anders. Bist du zB in der Pflege und laut Dienstplan von Mo-So eingeplant und bist die Woche komplett krank, machst du eben "Plusstunden".

--- End quote ---
Eben du machst aber keine "Plusstunden" im Sinne von Mehrarbeit/Überstunden laut Dienstplan, sondern nur deine Sollstunden.

Was mich in diesem Fall etwas stutzig macht, ist, das eine VZ Kraft nur 6 h laut Dienstplan eingeplant wird.
Und das man sich Tage frei nehmen kann, an denen man laut Dienstplan eingeplant ist.

Bei solch einer krassen Stundenverschiebung, muss man in der DV / AV schauen, wo und wie eigentlich der Schichtplanturnus (Also der Zeitraum zur Festlegung der Wochenabeitszeit, laut §6 Abs 2 ) geregelt ist. Denn irgendwann sind die Minusstunden, die nicht durch den Dienstplan abgebaut dem AN gutzuschreiben.  Hier kommt dann §615 bgb ins Spiel
(um Frage 3 und 4 vom TE mal zu beantworten)

Alexander79:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 06:54 ---Ein Dienstplan, den man von Woche zu Woche plant ist mE nicht erlaubt.

--- End quote ---
Es gibt sogar Bereiche da gibt es den fiktiven Jahresplan. (Für solche Fälle wie längere Krankheiten und Urlaubsplanung), dann gibts einen Monatsdienstplan und einen Wochendienstplan.


--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 06:54 ---Eben du machst aber keine "Plusstunden" im Sinne von Mehrarbeit/Überstunden laut Dienstplan, sondern nur deine Sollstunden.

--- End quote ---
Deswegen schrieb ich die "Plusstunden" auch in Anführungszeichen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Alexander79 am 24.03.2025 06:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 06:54 ---Ein Dienstplan, den man von Woche zu Woche plant ist mE nicht erlaubt.

--- End quote ---
Es gibt sogar Bereiche da gibt es den fiktiven Jahresplan. (Für solche Fälle wie längere Krankheiten und Urlaubsplanung), dann gibts einen Monatsdienstplan und einen Wochendienstplan.


--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2025 06:54 ---Eben du machst aber keine "Plusstunden" im Sinne von Mehrarbeit/Überstunden laut Dienstplan, sondern nur deine Sollstunden.

--- End quote ---
So habe ich es auch verstanden und wollte nur darauf hinweisen, dass es neben den "Plusstunden" auch noch "PLusPLusStunden" gibt   :P
Deswegen schrieb ich die "Plusstunden" auch in Anführungszeichen.

--- End quote ---

GGpolekur:

--- Zitat von: Johanndulli am 25.02.2025 17:41 ---
4. Was genau steht dazu im TvöD? 
--- End quote ---

1. Laut TVÖD gilt für Minusstunden, dass die ersatzlos verfallen, d.h.: ein Mitarbeiter mit X Minusstunden bekommt seinen vollen Lohn, und braucht die "Zuwenigzeit" nicht nachzuholen.

Denn: Da der TVÖD grundsätzlich nichts zu "Minusstunden" regelt, gilt das Gesetz, § 615 BGB.

2. Der TVÖD erlaubt allerdings Betriebsvereinbarungen:

In Betrieben ohne Schicht/Wechselschichtarbeit kann per Betriebsvereinbarung ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden festgelegt werden; die innerhalb dieses Korridors geleisteten zusätzlichen Arbeitsstunden werden innerhalb eines Jahres [ durch Minusstunden ] ausgeglichen.

Alternativ kann in Betrieben ohne Schicht/Wechselschichtarbeit per Betriebsvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden. Innerhalb der
täglichen Rahmenzeit geleistete zusätzliche Arbeitsstunden werden innerhalb eines Jahres [ durch Minusstunden ] ausgeglichen.

In Betrieben mit Schicht-/Wechselschichtarbeit bietet der TVÖD die Möglichkeit, per Dienstvereinbarung ein Arbeitszeit-Konto nach § 10 TVÖD einzurichten; bei vereinbartem Arbeitszeitkorridor oder Rahmenzeit muß zwingend ein Arbeitszeitkonto geführt werden.

In der Dienstvereinbarung muß geregelt sein:

"Die höchstmögliche Zeitschuld (bis zu 40 Stunden) [ = Minusstunden ] und das höchstzuläs- sige Zeitguthaben (bis zu einem Vielfachen von 40 Stunden), die innerhalb eines bestimmten Zeitraums anfallen dürfen ..."

---> Gibt es im Betrieb ein TVÖD-konformes Arbeitszeitkonto?

"Ist es rechtens, wenn man ständig mit Minus eingeplant wird?"

Solche geplanten Minusstunden "verfallen" ersatzlos; der Arbeitgeber kann eine Berechtigung zu späteren Nachholung dieser Minusstunden oder ihre Verrechnung mit etwaigen Zeitguthaben bei Geltung des TVÖD nur dadurch "retten", dass er ein TVÖD-konformes Arbeitszeitkonto durch eine mit dem Betriebsrat ausgehandelte Betriebsvereinbarung auf den Weg bringt.

G.

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