Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stufeneingruppierung
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Mariiee:
Hallo,
Ich arbeite seit 8,5 Jahren als Heilerziehungspflegerin bei dem gleichen Arbeitgeber. Ich bin eingruppiert in E7 Stufe 4 (Stufe 4 seit 2 Jahren). Ich habe neben der Arbeit ein Bachelorstudium absolviert und bin bald Sozialarbeiterin B.A.
Ich werde nach meinen Abschluss bei dem gleichen Arbeitgeber als Sozialarbeiterin angestellt und in E9b Stufe 2 eingruppiert.
Meine Chefin erklärte mir, alle "frischen Sozialarbeiter" kämen in E9b Stufe 2. Stufe 4 sei nicht möglich. Für mich ist diese Eingruppierung unverständlich, da es für mich nur ca. 100 Euro brutto mehr bedeutet und ich dadurch Jahre in der Stufenlaufbahn verliere.
Meine Frage lautet, ob diese Eingruppierung gerechtfertigt ist?
Vielen Dank
clarion:
Hallo bei Dir dürfte es eine Höhergruppierung durch Abschluss eines Änderungvertrages sein. Im TV ÖD wird stufengleich höher gruppiert und Stufenlaufzeit beginnt neu.
McOldie:
Handelt es sich hier um einen privatrechtlichen Arbeitgeber, der den TVöD per Arbeitsvertrag ganz oder teilweise anwendet?
Die Eingruppierung nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen ist doch recht ungewöhnlich und möglicherweise willkürlich. Hier handelt es sich doch offenbar um eine sozilapädagogische Tätigkeit. Für derartige Tätigkeiten sieht der TVöD eigentlich Täigkeitsmerkmale für den Erziehungs- und Sozialdienst vor. Sozialpädagogen werden dort beispielsweise in die Entgeltgruppe S 11b eingruppiert.
Um eine differenzierte Auskunft zu geben, müssen mehr Aussagen zur Tätigkeit und dem Arbeitsvertrag vorliegen.
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