Autor Thema: TV-V / § 22a Überleitung aus dem TVöD  (Read 1099 times)

BlueFox

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TV-V / § 22a Überleitung aus dem TVöD
« am: 04.03.2025 09:35 »
Guten Morgen zusammen,

aktuell gehören wir dem TVöD an, werden allerdings in einigen Monaten in den TV-V übergeleitet.
Die Überleitung der Entgeltgruppen ist für mich soweit verständlich, jedoch komme ich mit den Stufenzuordnungen nicht so ganz zurecht.

Gemäß § 22a Überleitung aus dem TVöD:
Das Vergleichsentgelt wird bei Zuordnung zu den
Entgeltgruppen    2 bis 5 um    6 v. H.,
Entgeltgruppen    6 bis 10 um    4 v. H.,
Entgeltgruppen    11 bis 15 um    2 v. H.

erhöht (erhöhtes Entgelt). Der Arbeitnehmer wird in seiner Entgeltgruppe einer individuellen Zwischenstufe zugeordnet, die dem erhöhten Entgelt entspricht; nach zwei Jahren steigt er in die nächsthöhere reguläre Stufe auf, spätestens nach weiteren drei Jahren in die darauffolgende Stufe, jedoch nicht über die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe hinaus...

Aktuell erhalte ich EG6 - Stufe 4.
Ist das korrekt, dass ich, sobald der TV-V für uns gilt, in EG6 mit individueller Stufe (zwischen 1 und 2) bin?
Nach 2 Jahren erhalten ich dann die Stufe 2 und nach weiteren 2 Jahren dann erst die Stufe 3?

Wie kann es sein, dass ERFAHRUNGSstufen bei einem Wechsel des Tarifvertrags nach unten gesetzt werden?
Oder verstehe ich da nur etwas falsch?

Hat da jemand Erfahrungen?  :)

Cico1901

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Antw:TV-V / § 22a Überleitung aus dem TVöD
« Antwort #1 am: 04.03.2025 09:57 »
Aktuell erhalte ich EG6 - Stufe 4.
Ist das korrekt, dass ich, sobald der TV-V für uns gilt, in EG6 mit individueller Stufe (zwischen 1 und 2) bin?
Nach 2 Jahren erhalten ich dann die Stufe 2 und nach weiteren 2 Jahren dann erst die Stufe 3?

Wie kann es sein, dass ERFAHRUNGSstufen bei einem Wechsel des Tarifvertrags nach unten gesetzt werden?
Oder verstehe ich da nur etwas falsch?

Hat da jemand Erfahrungen?  :)

Korrekt, du landest dann zunächst in der EG 6 Stufe 1+. Nach 2 Jahren dann die Stufe 2 und nach weiteren 2 Jahren die Stufe 3.

Die Erfahrungsstufen werden nach unten gesetzt, weil du aus dem TVöD übergeleitet wirst und dies im TV-V halt so geregelt ist. Es gibt halt keine Überleitung vom TVöD zum TV-V die regelt, EG 6/4 im TVöD ist EG 6/4 im TV-V. Auch wenn sich das natürlich viele Leute bei einem Übergang so wünschen würden.

Am Ende gibt es aber ja trotzdem mehr Geld und du hast so ja auch noch mehr Stufensteigerungen vor dir (zumindest wenn du nicht in näherer Zeit in den Ruhestand gehst).

BlueFox

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Antw:TV-V / § 22a Überleitung aus dem TVöD
« Antwort #2 am: 04.03.2025 10:13 »
Würde also in meinem Fall bedeuten:
TVöD EG6 - Stufe 4 = 3.507,92 € brutto
TV-V EG6 - Stufe 1+ = 3.648,24 € brutto (3.507,92 € + 4%)

Aktuell TV-V EG6 - Stufe 2 = 3.667,54 € brutto

D. h. ich würde 2 Jahre lang in meiner Sonderstufe festsitzen um danach gerade mal 19,30 € brutto mehr im Monat (!!!) für 2 weitere Jahre zu erhalten, bevor ich erst in Stufe 3 komme?!

Also das ist wirklich schon grenzwertig...

Cico1901

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Antw:TV-V / § 22a Überleitung aus dem TVöD
« Antwort #3 am: 04.03.2025 10:58 »
D. h. ich würde 2 Jahre lang in meiner Sonderstufe festsitzen um danach gerade mal 19,30 € brutto mehr im Monat (!!!) für 2 weitere Jahre zu erhalten, bevor ich erst in Stufe 3 komme?!

Also das ist wirklich schon grenzwertig...

Ist aber wohl (leider) so geregelt. Bei der Überleitung haben einige halt Glück und kommen schneller an höheres Geld, andere haben Pech und landen in der individuellen Zwischenstufe halt knapp hinter der nächst höheren Stufe.

Du gehörst dann wohl zu letzteren...that's Life...

P.S.: Ich hab das Spiel der Überleitung auch schon hinter mir...und musste zeitweise sogar mit geringerem Entgelt leben, als wenn ich im TVöD geblieben wäre und die dort unmittelbar bevorstehende Stufensteigerung mitgenommen hätte. Aber auf lange Sicht ist man natürlich im TV-V dann besser dran.