Guten Morgen zusammen,
aktuell gehören wir dem TVöD an, werden allerdings in einigen Monaten in den TV-V übergeleitet.
Die Überleitung der Entgeltgruppen ist für mich soweit verständlich, jedoch komme ich mit den Stufenzuordnungen nicht so ganz zurecht.
Gemäß § 22a Überleitung aus dem TVöD:
Das Vergleichsentgelt wird bei Zuordnung zu den
Entgeltgruppen 2 bis 5 um 6 v. H.,
Entgeltgruppen 6 bis 10 um 4 v. H.,
Entgeltgruppen 11 bis 15 um 2 v. H.
erhöht (erhöhtes Entgelt). Der Arbeitnehmer wird in seiner Entgeltgruppe einer individuellen Zwischenstufe zugeordnet, die dem erhöhten Entgelt entspricht; nach zwei Jahren steigt er in die nächsthöhere reguläre Stufe auf, spätestens nach weiteren drei Jahren in die darauffolgende Stufe, jedoch nicht über die Endstufe der jeweiligen Entgeltgruppe hinaus...
Aktuell erhalte ich EG6 - Stufe 4.
Ist das korrekt, dass ich, sobald der TV-V für uns gilt, in EG6 mit individueller Stufe (zwischen 1 und 2) bin?
Nach 2 Jahren erhalten ich dann die Stufe 2 und nach weiteren 2 Jahren dann erst die Stufe 3?
Wie kann es sein, dass ERFAHRUNGSstufen bei einem Wechsel des Tarifvertrags nach unten gesetzt werden?
Oder verstehe ich da nur etwas falsch?
Hat da jemand Erfahrungen?
