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Belastungszulage bzw. Zulage geschlossene Psychiatrie

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Solid924:
Hallo zusammen,

ich arbeite seit neustem in einer geschlossenen Psychiatrie und werde nach TVÖD-K bezahlt.
Sollte mir daher nicht die Belastungszulage von 46,02€ zu stehen?
Diese wurde mir nämlich nicht ausgezahlt und steht auch nicht auf der Lohnabrechnung.

Vielen Dank!

Solid924:
Guten Morgen,

hat jemand eine Antwort parat?
Mir wurde nun gesagt, die 46,02€ Belastungszulage erhalte ich nicht, weil ich ja schon die Pflegezulage erhalte.

Thomber:
Diese Aussage muss ja im Gesetz begründet sein. Frage mal:  WO steht, dass Zulage A die Zulage B ausschließt?

monkey:

--- Zitat von: Solid924 am 04.03.2025 08:19 ---Guten Morgen,

hat jemand eine Antwort parat?
Mir wurde nun gesagt, die 46,02€ Belastungszulage erhalte ich nicht, weil ich ja schon die Pflegezulage erhalte.

--- End quote ---

Ja, habe ich. Du bist wahrscheinlich P8 eingruppiert. Deshalb findet die Zulage keine Anwendung. Steht in der Entgeltordnung des TVöD-K.


--- Zitat ---Auf Pflegerinnen und Pfleger in Psychiatrien und psychiatrischen Krankenhäusern oder Einrichtungen, die aufgrund Erfüllung der Anforderung der
Buchstaben a oder b, letzter Spiegelstrich, der Protokollerklärung Nr. 4 in
Entgeltgruppe P 8 eingruppiert sind, finden

a) Buchstabe b der Protokollerklärung Nr. 1 und
b) [...]

keine Anwendung.
--- End quote ---

Buchstabe b der Protokollerklärung Nr. 1 behandelt die Zulage von 46,02€ für "Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei  Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psychiatrischen Abteilungen oder Stationen".

Alles zu lesen ab Seite 91 im TVöD-K.

Solid924:
Ja, ich bin in P8 eingruppiert.

Das ist ja ziemlich unlogisch wie ich finde.
Bin ich also in P10 und aufwärts, würde ich die Zulage wieder erhalten?
Und unterhalb P5 ebenso? Nur dazwischen nicht?

*edit*

Habe unter folgenden Link den TVÖD-K Tarifvertrag mir angeschaut: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TV%C3%B6D-K_AEV_16_Lesefassung_Stand%2001_08_2023_WS.pdf

Dort steht explizit, ich zitiere:

Protokollerklärungen:
1. Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die die Grund- und Behandlungspflege zeitlich überwiegend bei
a) an schweren Infektionskrankheiten erkrankten Patientinnen oder Patienten (z.B. Tuberkulose-Patientinnen oder -Patienten), die wegen der
Ansteckungsgefahr in besonderen Infektionsabteilungen oder Infektionsstationen untergebracht sind,
b) Kranken in geschlossenen oder halbgeschlossenen (Open-door-system) psychiatrischen Abteilungen oder Stationen,
c) Kranken in geriatrischen Abteilungen und Stationen,
d) Gelähmten oder an multipler Sklerose erkrankten Patientinnen und
Patienten,
e) Patientinnen oder Patienten nach Transplantationen innerer Organe
oder von Knochenmark,
f) an AIDS (Vollbild) erkrankten Patientinnen oder Patienten,
g) Patientinnen oder Patienten, bei denen Chemotherapien durchgeführt
oder die mit Strahlen oder mit inkorporierten radioaktiven Stoffen behandelt werden,

ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage in
Höhe von 46,02 Euro.

Was stimmt denn nun?
Das ist ja mal komplett widersprüchlich.

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