[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank

Begonnen von Casa, 26.02.2025 18:40

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Casa

Beamter Max hat am Arbeitsplatz Konflikte mit Moritz und seinem Vorgesetzten Böck. Auf Grund dieser Probleme wird er AU. Die Diagnose "Konflikte am Arbeitsplatz / Mobbing" wird in der Rechnung genannt, welche bei der Beihilfestelle eingereicht wird. Der Fall ist meines Erachtens vergleichbar mit einer Erkrankung durch Fremdverschulden, bspw. Autounfall.

Was wird der Dienstherr in dem Fall unternehmen? Die Nennung der Konfliktpersonen fordern, um Ansprüche gegen diese zu prüfen? Anderes?
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NWB

Sicher, dass nicht der Böck einen Konflikt mit Max und Moritz hat?

Autodoc

Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Beihilfestelle so welche relevanten Informationen überhaupt weitergeben darf.
Also das, was auf der Rechnung als Rechnungspositionstext aufgeführt ist

clarion

Seit wann werden auf Arztrechnungen Diagnosen mitgeteilt, und die sogar auch noch mit der Ursache??? Sicherlich kann man anhand der angerechneten Positionen Rückschlüsse ziehen, aber eine Diagnose habe ich noch nie gesehen. Ich gehe auch schwer davon aus, dass die Beihilfestelle strenge Datenschutzvorschriften hat.

NWB

Die Beihilfe gibt mit Sicherheit keine Gesundheitsinformationen der Bediensteten an den Dienstherren weiter.

Ich kenne es so, dass bei einem Unfall mit Fremdverschulden die betroffene Person dies dem Dienstherren mitteilt, so dass dann eventuelle Ansprüche gegen den Unfallverursacher geprüft werden können.

Gewerbler

Zitat von: clarion in 27.02.2025 06:59
Seit wann werden auf Arztrechnungen Diagnosen mitgeteilt, und die sogar auch noch mit der Ursache??? Sicherlich kann man anhand der angerechneten Positionen Rückschlüsse ziehen, aber eine Diagnose habe ich noch nie gesehen. Ich gehe auch schwer davon aus, dass die Beihilfestelle strenge Datenschutzvorschriften hat.

Bitte korrigiert mich, aber die Diagnose muss doch sogar drauf stehen? Bei mir i.d.R. über den einzelnen Abrechnungsposten?

Fragmon

Zitat von: Gewerbler in 27.02.2025 07:46
Zitat von: clarion in 27.02.2025 06:59
Seit wann werden auf Arztrechnungen Diagnosen mitgeteilt, und die sogar auch noch mit der Ursache??? Sicherlich kann man anhand der angerechneten Positionen Rückschlüsse ziehen, aber eine Diagnose habe ich noch nie gesehen. Ich gehe auch schwer davon aus, dass die Beihilfestelle strenge Datenschutzvorschriften hat.

Bitte korrigiert mich, aber die Diagnose muss doch sogar drauf stehen? Bei mir i.d.R. über den einzelnen Abrechnungsposten?

Das stimmt, auf der Rechnung steht meist die Diagnose. Nicht zu verwechseln mit dem Krankenschein.

Die Beihilfestelle ist auch ein stark abgegrenzter Bereich innerhalb der Dienststelle. Informationen die dort Verarbeitet werden, dürfen an keine anderen Stelle weitergeleitet werden. Der Vorgesetzter und auf Landesebene hat meist die Behörde gar kein Zugriffsrecht darauf.

Organisator

Zitat von: Casa in 26.02.2025 18:40
Was wird der Dienstherr in dem Fall unternehmen?

Sich zunächst die Frage gefallen lassen müssen, wie er die Informationen zu der Diagnose erlangt hat.

Ansonsten wäre ein BEM-Verfahren denkbar, in dem der Beschäftigte sich zu den Gründen seiner Erkrankung äußern kann und dann gemeinsam mit der Dienststelle eine Lösung findet.

Casa

Rechnungen müssen nachvollziehbar sein. Die Diagnose muss auf der Rechnung stehen. Genauso muss auf der Rechnung eines Fliesenlegers stehen, dass er 100m² Fliesen, Feinsteinzeug schwarz weiß marmoriert zu 60x60cm x 280 Stück verlegt hat.
Bei einer Stino-Untersuchung zu 28,53 € werden Beihilfestelle und PKV die mangelnde Nennung der Diagnose wohl nicht monieren. Bei einem MRT zu 523,80 € wird eine mangelnde Diagnose (ggf. v. a.) recht sicher moniert werden.




Dass es unter Strafe steht die Ursachen / Diagnosen weiterzugeben ist mir bekannt. Der Dienstherr darf den Beamten anweisen mitzuteilen, ob ein Dritter Schädiger ist - was hier der Fall ist. Der Beamte hat sodann weisungs- und wahrheitsgemäß zu antworten. Soweit klar.

Dann sind wir wieder bei den Fragen:

ZitatWas wird der Dienstherr in dem Fall unternehmen? Anderes?


ZitatAnsonsten wäre ein BEM-Verfahren denkbar, in dem der Beschäftigte sich zu den Gründen seiner Erkrankung äußern kann und dann gemeinsam mit der Dienststelle eine Lösung findet.

Die Sache hat sich durch eine sowieso bevorstehende Umsetzung erledigt. Gleichwohl bleiben etwas mehr als 10 Tage Besoldung, für die der Dienstherr nicht in den Genuss des Dienstes durch den Beamten gekommen ist. Summarisch beläuft sich der Schaden auf einen geringen vierstelligen Eurobetrag.

Meiner Meinung nach muss geklärt werden, ob ein schädigendes Ereignis vorliegt und ob und wer den Schaden ggf. zu ersetzen hat. Ob dann im Ergebnis raus kommt, dass kein schädigendes Ereignis vorliegt oder sich die Dritten auf eine Haftungsprivilegierung im Arbeitsverhältnis / Dienstverhältnis berufen können (eher nicht), ist eine andere Sache.
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NWB

Bei der Höhe der Schadenssumme und der nicht abschätzbaren erfolgreichen Durchsetzung eines möglicherweise bestehenden Regressanspruchs würde ich mir die Frage stellen, ob dies verwaltungsökonomisch wäre.
Für mich ist der Sachverhalt nicht annähernd so klar wie bei einem Ausfall des Beamten aufgrund eines fremdverschuldeten Auffahrunfalls.

clarion

Ich glaube auch, dass diese Überlegung wirklich rein theoretisch ist.

Der geschädigte Beamte würde sagen, er ist wegen einer oder mehrerer namentlich bekannter Kollegen krank. Diese würden das rundweg abstreiten, und insbesondere darauf hinweisen, dass der Zusammenhang nicht bewiesen ist und dem erkrankten Kollegen möglicherweise Arbeitzeitbetrug unterstellen. Und dann???

Casa

ZitatBei der Höhe der Schadenssumme und der nicht abschätzbaren erfolgreichen Durchsetzung eines möglicherweise bestehenden Regressanspruchs würde ich mir die Frage stellen, ob dies verwaltungsökonomisch wäre.
Für mich ist der Sachverhalt nicht annähernd so klar wie bei einem Ausfall des Beamten aufgrund eines fremdverschuldeten Auffahrunfalls.

Wo liegt der Unterschied zu einem Verkehrsunfall mit PKW oder mit Radfahrer als Verursacher?
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NWB

Wie soll sauber nachgewiesen werden, dass die beiden Kollegen alleine verantwortlich sind für die AU? Beide 50/50 oder doch einer ein bisschen mehr?
Keine anderen Probleme im Leben des Betroffenen, die das begünstigen?

Beim Autounfall mit anschließend gebrochenem Bein ist das einfacher zu beantworten.

Schmitti

Zitat von: Casa in 01.03.2025 10:36Wo liegt der Unterschied zu einem Verkehrsunfall mit PKW oder mit Radfahrer als Verursacher?
Bei dem Verkehrsunfall wird der Radfahrer nur in sehr seltenen Fällen morgens aufstehen, sich denken "heute radele ich dem XY mal munter gegens Auto", das dann auch umgehend erledigen, sich dann schnell ausdenken wieso XY daran nun alleinschuldig ist und sich insgeheim auch etwas freuen, dass der Arzt diesen Fahrradunfall wieder als Anlass für gut bezahlten Sonderspezialurlaub durchgehen lässt.
Klingt komisch?
Bei der Diagnose "Mobbing am Arbeitsplatz" kommt diese Konstellation aber schon arg häufig vor. Nicht selten ist das auch allen bekannt, aber es macht keiner was dagegen, weil das wäre ja Mobbing.

Und nein, das ist kein Generalverdacht, das ist Lebenserfahrung. Und mir wäre es auch lieber, dass solche Fälle richtig auf die Schnauze fallen, weil die denen, die wirklich psychische Hilfe brauchen, einen verdammten Bärendienst erweisen. Und von denen gibt es wirklich noch genug, wenn man die faulen Eier mal konsequenz rausmobben aussortieren würde.

Casa

ZitatBei dem Verkehrsunfall wird der Radfahrer nur in sehr seltenen Fällen morgens aufstehen, sich denken "heute radele ich dem XY mal munter gegens Auto", das dann auch umgehend erledigen, sich dann schnell ausdenken wieso XY daran nun alleinschuldig ist und sich insgeheim auch etwas freuen, dass der Arzt diesen Fahrradunfall wieder als Anlass für gut bezahlten Sonderspezialurlaub durchgehen lässt.

Es geht nicht darum, dass der Radfahrer Jemand anfährt und dann erkrankt, sondern der Beamte von einem Radfahrer oder wem auch immer angefahren wird.


ZitatUnd nein, das ist kein Generalverdacht, das ist Lebenserfahrung. Und mir wäre es auch lieber, dass solche Fälle richtig auf die Schnauze fallen, weil die denen, die wirklich psychische Hilfe brauchen, einen verdammten Bärendienst erweisen. Und von denen gibt es wirklich noch genug, wenn man die faulen Eier mal konsequenz rausmobben aussortieren würde.

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