Autor Thema: [Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank  (Read 7711 times)

Thomber

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #15 am: 04.03.2025 08:37 »
Was oder wer löst im Dienst ungesunden Stress aus?
Diese Fragen könnte man bei jeder AU ersteinmal vorbeugend stellen.
Da der Erkrankte i.d.R. kein Mediziner sollte er mit Vorwürfen vorsichtig sein. Die meisten hier haben oder hatten schon mal Stress und oft dürfte "der Chef" (m/w/d) die Ursache sein.   Und?   Fände es schon sehr interessant, wenn der Dienstherr plötzlich nachfragen würde, was die Ursache der Erkrankung ist.   Das dürfte seltener passieren, 6 Richtige.   Wie dem auch sei - man MUSS gar nichts dazu mitteilen - punkt. Der Dienstherr kann dich ja zum vertrauensärztlichen Dienst oder wie das heißt schicken und ein auch ein psych.-Gutachten erstellen lassen.

Aber große Geschichten als Laien-Arzt mit Selbstdiagnose kann der Dienstherr nicht erwarten.

Casa

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #16 am: 04.03.2025 09:05 »
Zitat
Der Dienstherr kann dich ja zum vertrauensärztlichen Dienst oder wie das heißt schicken und ein auch ein psych.-Gutachten erstellen lassen.

Warum er mich dahin schicken soll, weiß ich jetzt nicht.


Zitat
Aber große Geschichten als Laien-Arzt mit Selbstdiagnose kann der Dienstherr nicht erwarten.

Im Sachverhalt wurden die Tatsachen erläutert. Die Diagnose wurde von einem Arzt gestellt.
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Thomber

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #17 am: 04.03.2025 09:09 »
Kreisdrehen....  Da der Dienstherr offiziell KEINE Infos zu der Erkrankung haben darf, kann er 10x fragen und 10x keine weiterführende Antwort bekommen. Wenn man selbst aber den Sachverhalt offiziell aufrollen will, kann man ja erzählen, was man mag. Ich sehe jetzt das Problem nicht. (Außer den Datenschutzverstoß.)

Thomber

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #18 am: 04.03.2025 09:32 »
Zitat
vertrauensärztlichen Dienst......
Nun, ganz einfach. Nehmen wir einmal an, der Dienstherr hätte offiziell ne Ahnung vom Sachverhalt und müsste dann alles aufklären, um dich zu schützen und die Ursache zu beseitigen.
Er könnte sich dann wohl kaum auf die Diagnose DEINES Arztes verlassen.



"Hallo Meier, Frau Müllers Arzt sagt, dass Sie sie mobben.....  Wir werden Sie jetzt umsetzen."
Äh... eher nein!   Gutachten...und dann wäre vielleicht etwas nachhaltiges denkbar....

Casa

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #19 am: 04.03.2025 10:31 »
Zitat
Kreisdrehen....  Da der Dienstherr offiziell KEINE Infos zu der Erkrankung haben darf, kann er 10x fragen und 10x keine weiterführende Antwort bekommen. Wenn man selbst aber den Sachverhalt offiziell aufrollen will, kann man ja erzählen, was man mag. Ich sehe jetzt das Problem nicht. (Außer den Datenschutzverstoß.)


Woher nimmst du diese Aussage? Der Dienstherr (Beihilfe) erfährt die Diagnose im Rahmen der Rechnungslegung des Arztes. Der Dienstherr (Beihilfe) erfährt vom Beamten auf Nachfrage, welche Personen Verursacher sind. Der Beamte hat auf Nachfrage wahrheitsgemäß zu antworten, da er seiner beamtenrechtlichen Folgepflicht nachkommen muss.

Zitat
Er könnte sich dann wohl kaum auf die Diagnose DEINES Arztes verlassen.

Wie bereits gesagt, es geht immer noch nicht um mich.
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NWB

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #20 am: 04.03.2025 10:37 »

Der Dienstherr (Beihilfe) erfährt vom Beamten auf Nachfrage, welche Personen Verursacher sind.


Und das ist tatsächlich der Sachverhalt? Oder reden wir hier rein hypothetisch?

Thomber

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #21 am: 04.03.2025 11:14 »
Hätte, hätte Fahrradkette....    Die Beihilfe mag zwar auf der Rechnung Diagnosen usw. lesen können, aber das begründet nicht das Recht, diese Daten im Sinne von Nachfragen zu verarbeiten. Du oder Dein Nachbar gebt die Daten zur Beihilfe zu EINEM ZWECK (!) und zwar die Rechnungserstattung und das Auslesen der Diagnosen und die Aufnahme von Ermittlungen gehören nicht zu diesem Zweck und daher ist so ein Sachverhalt irreal.

Organisator

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #22 am: 04.03.2025 11:53 »
Sowohl Beihilife als auch private KV fragen regelmäßig bei der Beantragung von Leistungen, ob dies durch einen Unfall oder die Schuld Dritter verursacht ist. Dies wäre ggf. ein Ansatz zur rechtskonformen Datenerhebung und ggf. auch -weitergabe.

Thomber

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #23 am: 04.03.2025 12:02 »
Sowohl Beihilife als auch private KV fragen regelmäßig bei der Beantragung von Leistungen, ob dies durch einen Unfall oder die Schuld Dritter verursacht ist. Dies wäre ggf. ein Ansatz zur rechtskonformen Datenerhebung und ggf. auch -weitergabe.

Zitat
Der Dienstherr (DH) darf den Beamten anweisen mitzuteilen, ob ein Dritter Schädiger ist - was hier der Fall ist.
Korrekt, das wird standardmäßig abgefragt. Also hat der Erkrankte diese Angabe im Abrechnungsverfahren abgegeben, dann weiß der Dienstherr auch offiziell Bescheid und kann nachfragen, logisch. Diese "Schuldner-Abfrage" hat aber einen Hintergrund und zum Ziele Behandlungs- und Folgekosten für den DH wieder zurückzuholen. Im Falle von Mobbing, was wohl sehr individuell und subjektiv bewertet wird, dürfte das übliche Verfahren nicht zielführend sein.
An dieser Stelle müsste der DH Daten intern weitergeben und damit auch veröffentlichen, oder?    Herr Müller, wie kommen Sie mit Herrn Meier (krank) klar?    Oder wie?   Diesen Weg sollte der DH nur gehen, wenn vorab Herr Meier befragt worden ist.   


Organisator

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #24 am: 04.03.2025 12:52 »
Sowohl Beihilife als auch private KV fragen regelmäßig bei der Beantragung von Leistungen, ob dies durch einen Unfall oder die Schuld Dritter verursacht ist. Dies wäre ggf. ein Ansatz zur rechtskonformen Datenerhebung und ggf. auch -weitergabe.

Zitat
Der Dienstherr (DH) darf den Beamten anweisen mitzuteilen, ob ein Dritter Schädiger ist - was hier der Fall ist.
Korrekt, das wird standardmäßig abgefragt. Also hat der Erkrankte diese Angabe im Abrechnungsverfahren abgegeben, dann weiß der Dienstherr auch offiziell Bescheid und kann nachfragen, logisch. Diese "Schuldner-Abfrage" hat aber einen Hintergrund und zum Ziele Behandlungs- und Folgekosten für den DH wieder zurückzuholen. Im Falle von Mobbing, was wohl sehr individuell und subjektiv bewertet wird, dürfte das übliche Verfahren nicht zielführend sein.
An dieser Stelle müsste der DH Daten intern weitergeben und damit auch veröffentlichen, oder?    Herr Müller, wie kommen Sie mit Herrn Meier (krank) klar?    Oder wie?   Diesen Weg sollte der DH nur gehen, wenn vorab Herr Meier befragt worden ist.

Ich sehe das als Regress-Prüfung an. Ist ein Dritter Schuld an der Erkankung (also an den Arztkosten und dem Arbeitsausfall) und kann er dafür in die Pflicht genommen werden.
Ob Mobbing solch einen Regress auslösen kann, in welchem Umfang und wie er nachgewiesen werden kann, wäre dann durch die Regressstelle zu klären.

Thomber

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #25 am: 04.03.2025 12:56 »
Zitat
wäre dann durch die Regressstelle zu klären.
    jep. Bin gespannt.

Casa

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #26 am: 04.03.2025 18:30 »
Zitat
An dieser Stelle müsste der DH Daten intern weitergeben und damit auch veröffentlichen, oder?    Herr Müller, wie kommen Sie mit Herrn Meier (krank) klar?    Oder wie?   Diesen Weg sollte der DH nur gehen, wenn vorab Herr Meier befragt worden ist.   


Der Dienstherr vollzieht mit der Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen das Gesetz.
Ist bei dir irgendetwas falsch verdrahtet oder warum löst diese Tatsache Fragen aus?
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clarion

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #27 am: 04.03.2025 18:38 »
Nehmen wir mal an die Beihilfestelle prüft mittels Amthilfe der Dienststelle oder auch ohne Amthilfe, und teilt den verursachenden Personen mit, dass aufgrund des Attestes von Dr X, der vom Geschädigten auch selbst ausgesucht wurde, ein Schaden für das Land entstanden sein könnte und startete eine Anhörung. Was meinst Du wohl, was dann passiert?

Das ist doch eine wirklich eine rein theoretische Überlegung.

Poincare

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #28 am: 07.03.2025 11:43 »
Von der Diagnose "Mobbing" habe ich noch nie gehört, hast du einen ICD Code dazu? Wenn es nicht unter Unfall läuft, ist es meines Erachtens auch kein Fremdverschulden. Wenn es eine Z-Diagnose ist, also im weitesten Sinne aus dem sozialen Bereich/Umfeld, hat es mit anderen Menschen zu tun, da wird der Arzt aber keine Kausalität festlegen, der nachgegangen werden könnte.

Das wäre der gleiche Sachverhalt, wie wenn man wegen anderen Z Diagnosen krank geschrieben würde (Empty Nest Syndrom - Regress gegen die Kinder, die ausgezogen sind?; Diskriminierung - Regress gegen den Diskriminierer etc.).

Wenn du dich bei deinem Partner oder deiner Partnerin mit einem Infekt ansteckst, schreibt das der Arzt auch nicht rein und das Land nimmt deine Partnerin in Regress, selbst wenn sie dich absichtlich angesteckt hat.

Casa

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Antw:[Allg] Beamter wird wegen anderer Mitarbeiter krank
« Antwort #29 am: 08.03.2025 01:12 »
Zitat
Von der Diagnose "Mobbing" habe ich noch nie gehört, hast du einen ICD Code dazu?

Freilich.

Zitat
Wenn es nicht unter Unfall läuft, ist es meines Erachtens auch kein Fremdverschulden.

Gibt es deiner Meinung nach fremdschädigende Ereignisse, die kein Unfall sind? Wenn ich dir auf die Nase schlage, weil ich dich nicht mag, ist das dann ein Unfall?



Zitat
Wenn es eine Z-Diagnose ist, also im weitesten Sinne aus dem sozialen Bereich/Umfeld, hat es mit anderen Menschen zu tun, da wird der Arzt aber keine Kausalität festlegen, der nachgegangen werden könnte.

Erkrankungen haben objektive und subjektive Kriterien. Ein gebrochener Knochen ist objektiv. Ein "schlimmer Schmerz" ist subjektiv. Beide Kriterien sind geeignet eine Arbeitsunfähigkeit zu begründen.


Zitat
Das wäre der gleiche Sachverhalt, wie wenn man wegen anderen Z Diagnosen krank geschrieben würde (Empty Nest Syndrom - Regress gegen die Kinder, die ausgezogen sind?; Diskriminierung - Regress gegen den Diskriminierer etc.).

Nein. Sozialqdäquates Verhalten kann nicht fremdschädigend sein und irgendwelche Ansprüche auslösen.

Zitat
Wenn du dich bei deinem Partner oder deiner Partnerin mit einem Infekt ansteckst, schreibt das der Arzt auch nicht rein und das Land nimmt deine Partnerin in Regress, selbst wenn sie dich absichtlich angesteckt hat.

Dasselbe gilt für das allgemeine Lebensrisiko.

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