Ich bin leider über die Forensuche nicht fündig geworden und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Mein Angehöriger braucht eine PKV, es geht ganz sicher nur mit Öffnungsaktion. Mein Versicherer möchte, in dem Wissen, dass es nur so geht, den normalen Antrag stellen, der dann in die Öffnungsaktion umgewandelt wird. Damit hätte mein Angehöriger eine Ablehnung, die er zukünftig bei anderen PKV-Anfragen angeben müsste. (Zukünftig: Nach der Beihilfe in die SV-pflichtige Beschäftigung, ggf. mit Anwartschaft, aber nach ein paar Jahren kommt er vielleicht selbst in die Situation, verbeamtet zu werden und trotzdem eigene Risikovoranfragen stellen zu wollen.)
Wisst ihr, ob es einen Unterschied macht, wenn ich nur den Antrag auf Öffnungsaktion mache und ob das überhaupt geht? Meine Hoffnung ist, dass ich damit den Negativvermerk umgehe. Wenn ja, soll ich nochmal darauf hinwirken, dass nur der Antrag auf Öffnungsaktion gestellt wird?