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Überstunden streichen?
Versorger112:
Hallo,
mal eine Frage in die Runde.
Da wir in unserem Bereich (Wasserversorgung) relativ eng besetzt sind,
haben wir natürlich viele Überstunden angehäuft.
Nun kam unsere Personalabteilung auf die Idee, alle Überstunden die bis 31. März
nicht abgebaut werden, bis auf 60 zu kürzen.
Es besteht keine Dienstvereinbarung.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Was meint Ihr?
Danke schon mal für eure Antworten.
UNameIT:
Sind es geleistete Überstunden (also angeordnet) oder Mehrarbeit (freiwillig) - da gibt es unterschiedliche Regelungen im TVöD.
Der Abbau kann angeordnet werden. Was du machen kannst, fza einreichen, das du auf 60 runterkommst, wenn abgelehnt darf m.W.n. nicht gekürzt werden - da du keine Chance hattest abzubauen. Oder diese auf ein (mögliches) Langzeitkonto einzahlen.
Und zu guter Letzt, frag bei deinem Personalrat nach.
Umlauf:
Es kann jeden Monat das Gleitzeitkonto auf 40 Stunden gekappt werden. Kenne da auch Behörden, die es so machen. Bei uns finden diese Kappung nur zum Jahresende auf 40 Stunden statt.
Das sollte vorzugsweise per Dienstvereinbarung geregelt sein. Damit es für alle klar geregelt ist.
Ach ja, es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen angeordneten echten Überstunden und freiwilliger Mehrarbeit im Rahmen der Gleitzeit, die nur der Volksmund Überstunden nennt.
Versorger112:
Danke schon mal für die Antworten,
bei uns findet die Gleitzeitregelung keine Anwendung.
Da wir in der Versorgung tätig sind, kommt es natürlich öfters vor, dass wir
Überstunden leisten müssen. Die werden nicht von "oben" angeordnet, das regeln wir
selber. Die Amtsleitung wird von uns darüber per E-Mail, auch außerhalb der normalen
täglichen Arbeitszeit, informiert.
Es muss sich hier um Überstundenhandeln, weil diese so auch als "Überstundenkonto" geführt werden.
Maggus:
--- Zitat von: Versorger112 am 27.02.2025 10:14 ---Danke schon mal für die Antworten,
bei uns findet die Gleitzeitregelung keine Anwendung.
Da wir in der Versorgung tätig sind, kommt es natürlich öfters vor, dass wir
Überstunden leisten müssen. Die werden nicht von "oben" angeordnet, das regeln wir
selber. Die Amtsleitung wird von uns darüber per E-Mail, auch außerhalb der normalen
täglichen Arbeitszeit, informiert.
Es muss sich hier um Überstundenhandeln, weil diese so auch als "Überstundenkonto" geführt werden.
--- End quote ---
Auch wenn der AG keine Überstunden im Vorfeld angeordnet hat, so wurde er (in jedem Fall?) über die geleisteten Stunden informiert und hätte im Wiederholungsfall reagieren müssen, um diese Arbeiten und zusätzlichen Stunden zu unterbinden. Oder er duldet sie, was hier wohl geschehen ist, denn er hat sie technisch sogar in ein "Überstundenkonto" überführt.
Damit wird eine Kappung ohne Vergütung dieser Stunden nicht zulässig sein.
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