Autor Thema: Überstunden streichen?  (Read 3470 times)

Versorger112

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Antw:Überstunden streichen?
« Antwort #15 am: 05.03.2025 14:28 »
Hallo, erst mal Danke für die zahlreichen Antworten,
und Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung, Influenza hatte mich fest im Griff...

Wie ich schon geschrieben habe, bin ich in der Wasserversorgung mit Bereitschaftsdienst tätig.
Am Wochenende und an Sonn-und Feiertagen müssen wir eine Stunde in unser Betriebsgebäude, um alle
Prozesszustände auszulesen. Diese werden schon jahrzehntelang als Überstunden bezahlt. Das heißt
eigentlich nur die Zeit-Zuschläge. Da wir auch öfters einen Notfall haben, fallen auch dort wieder Überstunden an, und die Zeit-Zuschläge werden ausbezahlt, die Stunden auf einem Stundenkonto geführt. Da wir den Bereitschaftsdienst nur mit drei MA leisten, fallen regelmäßig Überstunden an. Wir versuchen natürlich diese immer wenn möglich abzubauen, wir weigern uns nicht diese abzubauen, im Gegenteil. Von einer Auzahlung der Überstunden war noch nicht die Rede, muss ich auch nicht unbedingt haben.
Ich hatte das so verstanden, dass diese Regelung zur Kürzung der Überstunden bis auf 60, nur im Falle der Gleitzeitregelung greift, oder?
Aber schauen wir mal wie es weitergeht, ich werde euch auf dem laufenden halten.