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Polizist & Masterstudium (nebenberuflich)
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DetectiveJB:
Hallo zusammen,
ich bin derzeit als Kriminalhauptkommissar im hessischen Polizeidienst tätig und habe nebenberuflich den M.A. Sicherheitsmanagement erworben. In meinem bisherigen Werdegang habe ich zunächst den Dipl. Verwaltungswirt im Rahmen des gehobenen Dienstes absolviert. Für den hD bei der Polizei Hessen ist ausschließlich der spezifische Studiengang (M.A. Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement in Münster) Voraussetzung.
Da liegt die sogenannte Geeignetheit nach dem u.a. Absatz 1 auf der Hand:
§ 37 Abs. 1 Nr. 1 HLV
Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes können in die Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung aufsteigen, wenn sie ein für die Fachrichtung geeignetes Masterstudium bzw. ein gleichwertiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben.
Anders verhält es sich scheinbar im Verwaltungsbereich:
§ 37 Abs. 3 HLV
Für den Aufstieg in den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst können auch andere Masterabschlüsse anerkannt werden, sofern das zuständige Ministerium die Gleichwertigkeit mit dem Master of Public Management der HÖMS festgestellt hat.
Meine Frage:
Ist es möglich, über den Dienstweg eine Gleichwertigkeitsprüfung meines nebenberuflich erworbenen M.A. Sicherheitsmanagement zu initiieren, um in den höheren Dienst der Verwaltung wechseln zu können? Eine kurze Nachfrage im Innenministerium ergab, dass man sich zunächst auf eine entsprechende Verwaltungsstelle bewerben müsse und die Gleichwertigkeitsprüfung dann durch die ausschreibende Stelle erfolgt – ein Ablauf, der mir etwas untransparent und eigenartig erscheint.
Ich freue mich über eure Erfahrungen, Einschätzungen oder Hinweise, ob jemand bereits erfolgreich diesen Weg gegangen ist oder alternative Vorgehensweisen kennt.
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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